Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Klaus Jensen,
die Stadt Saarbrücken führt ab dem 01.09.2011 eine SozialCard ein, die es ALG-II-EmpfängerInnen soziale und kulturelle Teilhabe kostengünstig ermöglicht. So bietet die SozialCard folgende Leistungen an:
· Vergünstigter Zugang zum ÖPNV
· den halben Preis für den Eintritt ins Schwimmbad
· Befreiung von der jährlichen Nutzungsgebühr der Stadtbibliothek
· Ermäßigungen für Freizeitangebote (Filmhaus, Zoo)
· Ermäßigung in der Saarbrücker Musikschule von 50% des Unterrichtsentgeltes
· Ermäßigungen für Museumsbesuche
· Ermäßigungen für die Kursgebühren der Volkshochschule
Zugangsberechtigt sind:
· ALG II-EmpfängerInnen
· SozialhilfebezieherInnen
· LeistungsbezieherInnen nach dem AsylLG
In diesem Zusammenhang frage ich:
1.) Der Stadtvorstand hat sich im Frühjahr 2011 ein Beispiel an der Resolution des Saarlandes zu Cattenom genommen und eine inhaltlich gleiche Resolution in den Stadtrat Trier eingebracht. Wäre ein ähnliches Vorgehen auch bei der SozialCard denkbar? Wäre es denkbar, dass die Initiative zur Einführung einer SozialCard für Trier vom Stadtvorstand ausginge?
2.) Welche Vergünstigungen gibt es bereits für unterschiedliche Personengruppen (Studenten, Schüler, Senioren etc.) bei der Nutzung des ÖPNVs?
3.) Welche Vergünstigungen gibt es bereits für unterschiedliche Personengruppen (Studenten, Schüler, Senioren etc.) bei der Nutzung von städtischen Kultur- und Freizeiteinrichtungen?
4.) Welche Vergünstigungen für den ÖPNV sowie für Kultur- und Freizeiteinrichtungen gibt es für folgende Personengruppen?:
· Arbeitslosengeld SGB II Hartz IV EmpfängerInnen
· GrundsicherungsempfängerInnen nach SGB IIX, die keine andere Art der Freifahrtberechtigung besitzen
· Menschen, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten
· Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
· junge Menschen in Schule, Ausbildung und Studium
· junge Menschen, die in einem Heim, bei Pflegeeltern oder Verwandten leben und auf Transferleistungen vom Jugendamt angewiesen sind
· Menschen, deren Nettoerwerb durch die Pfändungsfreigrenze bestimmt ist
· NiedrigverdienerInnen
· Berücksichtigung von Ehrenamtlichen
5.) Wie viel würde es die Stadt kosten, den in Frage vier genannten Gruppen eine Ermäßigung der Nutzung des ÖPVNs nach Saarbrückener Vorbild zu gewähren? (In Saarbrücken kostet das Monatsticket statt 50,00€ nur noch 33,40€ mit SozialCard.)
a. Bei der Überprüfung der Kosten soll aber auch mit einfließen, dass Menschen, die sich auf Grund Ihres geringen Einkommens ÖPNV sowie Kultur- und Freizeitangebote nicht nutzen können, diese Angebote wahrnähmen. Somit würde der ÖPNV auch stärker ausgelastet sein und für Kultur- und Freizeitangebote ergäbe sich neue Absätze,
b. Bei der Überprüfung soll geprüft werden, ob der Betrag für eine SozialCard auch niedriger ausfallen kann als beim Vorbild Saarbrücken.
6.) Welche Vergünstigungen für die oben genannten Gruppen könnten in Trier analog zur SozialCard in Saarbrücken für den Bereich Bildung, Kultur und Freizeit angeboten werden?
7.) Könnte die Ausweitung der in Punkt 4 genannten Personengruppen der TUNIKA in Trier, die bisher nur für Studierende der Universität Trier gilt, als analoges Vorbild zur SozialCard in Saarbrücken dienen?
8.) Wäre auch eine Initiative der Stadt Trier mit dem Landkreis Trier-Saarburg zur Einführung einer SozialCard denkbar?
Über eine zeitnahe schriftliche Beantwortung meiner Anfrage wäre ich Ihnen sehr dankbar. Ebenso würde ich mich über eine öffentliche Beantwortung der Anfrage innerhalb der nächsten Stadtratssitzung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Werner