Von der Kostenpauschale zu bezahlen:
Außerdem standen einige Ausgaben für die Einrichtung des Wahlkreisbüros in Trier in der zweiten Hälfte des Jahres 2009 und der Einrichtung des Bürgerbüros in Wittlich in der ersten Hälfte des Jahres 2010 an. Die vom deutschen Bundestag gestellte Amtsaustattung umfasst lediglich einen Schreibtisch, einen Rollcontainer und einen Bürostuhl. Des Weiteren mussten einmalig einige Kommunikationsgeräte angeschafft werden. Außerdem werden noch einmalig Feuerlöscher für die Büros erworben.
Abgeordnete werden nicht wie Arbeitnehmer oder Beamte bezahlt, sondern sind Inhaber eines öffentlichen Amtes. Dieses Amt sollte jeder unabhängig von seiner individuellen Lebenssituation ausüben können: Es gilt das Prinzip des chancengleichen Zugangs zum Abgeordnetenmandat.
Grundsätzlich gilt, dass alle gewählten Abgeordneten in der Lage sein sollen, effektiv ihre vielseitigen Aufgaben zu erfüllen. Zur Entschädigung kommt deshalb eine so genannte Amtsausstattung hinzu. Davon müssen alle Ausgaben bestritten werden, die zur Ausübung des Mandates anfallen: vom Wahlkreisbüro über den zweiten Wohnsitz in Berlin bis hin zum Büromaterial.
Die Abgeordnetenentschädigung beträgt ab 1. Januar 2009 7.668 Euro. Die Abgeordneten erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen. Ihre Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig.
[Quelle: bundestag.de]