Spenden & Bezüge

 

Stadtrat Trier
  • Sitzungsgeld für Stadtratssitzungen (abhängig von der Länge der Sitzung)
deutscher Bundestag
  • Abgeordnetenentschädigung von 8.252€/Monat (noch zu versteuern)
  • Kostenpauschale von 3.969€/Monat
Ausgaben

Von der Kostenpauschale zu bezahlen:

  • Meine notwendige Zweitwohnung in Berlin
  • Mieten, Büromaterialien, Telefon- und Internetkosten, Mobilar etc. für die Büros in Trier und Wittlich
  • Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Homepages etc.)
  • Zeitungen und Amtsblättchen für die Büros
  • unregelmäßige Finanzierung von Veranstaltungen o.ä.
  • Reisekosten für meine MitarbeiterInnen und mich

Außerdem standen einige Ausgaben für die Einrichtung des Wahlkreisbüros in Trier in der zweiten Hälfte des Jahres 2009 und der Einrichtung des Bürgerbüros in Wittlich in der ersten Hälfte des Jahres 2010 an. Die vom deutschen Bundestag gestellte Amtsaustattung umfasst lediglich einen Schreibtisch, einen Rollcontainer und einen Bürostuhl. Des Weiteren mussten einmalig einige Kommunikationsgeräte angeschafft werden. Außerdem werden noch einmalig Feuerlöscher für die Büros erworben.


Regelmäßige Spenden/Beiträge
Unregelmäßige Spenden
  • Kurz vor Weihnachten 2009 eine Lebensmittelspende im Wert von 230€ an die Trierer Tafel
  • April 2010 : 50 Euro Spende an Gewaltfreie Aktion Atomwaffen abschaffen für die Organisation des Ostermarsches in Büschel www.gaaa.org
  • Am internationalen Kindertag (01.Juni 2010) eine Spende von Süßigkeiten und Säften in höhe von ca.70€ an die Kinder, welche in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier (AfA) untergebracht sind.
  • Juni 2010: 144 Euro Spende als Arbeitslohn für SchülerInnen, die an der Kampagne "Dein Tag für Afrika" teilnahmen und einen Tag im Berliner Büro arbeiteten. Aktion Tagwerk
  • September 2010 : 50 Euro Spende für die Organisation der Anti-AKW Demo in Perl : Cattenom - Non Merci www.cattenom-abschalten.de

Abgeordnete werden nicht wie Arbeitnehmer oder Beamte bezahlt, sondern sind Inhaber eines öffentlichen Amtes. Dieses Amt sollte jeder unabhängig von seiner individuellen Lebenssituation ausüben können: Es gilt das Prinzip des chancengleichen Zugangs zum Abgeordnetenmandat.

Grundsätzlich gilt, dass alle gewählten Abgeordneten in der Lage sein sollen, effektiv ihre vielseitigen Aufgaben zu erfüllen. Zur Entschädigung kommt deshalb eine so genannte Amtsausstattung hinzu. Davon müssen alle Ausgaben bestritten werden, die zur Ausübung des Mandates anfallen: vom Wahlkreisbüro über den zweiten Wohnsitz in Berlin bis hin zum Büromaterial.

Die Abgeordnetenentschädigung beträgt ab 1. Januar 2009 7.668 Euro. Die Abgeordneten erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen. Ihre Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig.

[Quelle: bundestag.de]