Katrin Werner, DIE LINKE: Elterngeld - Reförmchen statt Reform

Elterngeld: Reförmchen statt Reform

PM Katrin WernerPM Kinder, Jugend und FrauenPM Sozialpolitik

Die Bundesregierung legt ein Reförmchen des Elterngeldes vor. Es gibt kleine Verbesserungen, aber die großen Themen wie die bessere Unterstützung von ärmeren Familien und mutige Schritte für mehr Partnerschaftlichkeit werden nicht getan. Wir brauchen eine Erhöhung des Mindestelterngeldes, eine Abschaffung der Anrechnung auf Hartz-IV und bessere Maßnahmen für Partnerschaftlichkeit

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ja, wir diskutieren einen Entwurf zur Änderung des Elterngeldgesetzes. Der Bezug von Elterngeld soll flexibler werden, es soll bessere Möglichkeiten zur Teilzeitarbeit geben, es wird etwas einfacher, den Partnerschaftsbonus zu erhalten, und für Frühgeburten soll es einen Monat mehr Elterngeld geben. Das sind kleine Schritte in die richtige Richtung. Aber ehrlich gesagt: Das kann man eigentlich nicht „Reform“ nennen; es ist wieder mal ein kleines Reförmchen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Frau Giffey, drängende Probleme werden eben nicht angegangen. Was ist mit der besseren Unterstützung von Familien mit geringem oder gar keinem Einkommen? Wo sind die mutigen Maßnahmen, die eine partnerschaftliche Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit fördern? Wir finden, die fehlen in Ihrem Gesetzentwurf.

2007 wurde das Elterngeld eingeführt. Es ermöglicht Eltern eine finanzielle Unterstützung, um mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen zu können. Auch Eltern, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben, bekommen Elterngeld. Für sie gibt es den Mindestbetrag von 300 Euro bzw. von 150 Euro beim Elterngeld Plus. Doch der Mindestbetrag wird auf Hartz IV angerechnet. Die Familien, die es am dringendsten benötigen, werden also wieder ausgeschlossen. Da sagen wir einfach: Das darf nicht sein!

(Beifall bei der LINKEN)

Solange es keine Kindergrundsicherung gibt, muss die Anrechnung des Elterngeldmindestbetrags auf Hartz IV abgeschafft werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Ein weiterer Punkt, den Sie in Ihrem Gesetzentwurf weitgehend ausblenden, ist die Partnerschaftlichkeit. Es ist gut, dass immer mehr Väter Elternzeit in Anspruch nehmen. Doch wenn man mal genau hinschaut, sieht man: Frauen beziehen durchschnittlich 14,3 Monate und Männer nur 3,7 Monate Elterngeld. Gehen Sie das Projekt an, damit das Elterngeld eben mehr zu einer partnerschaftlichen Aufteilung von Haus-, Sorge- und Erziehungsarbeit beiträgt!

(Beifall bei der LINKEN)

Ganz konkret frage ich: Warum zahlen Sie nicht jedem Elternteil 12 Monate Basiselterngeld, wenn sie zu Hause bleiben? Für Alleinerziehende muss es dann einen Anspruch über 24 Monate geben.

Selbst die Bundesregierung sagt: Seit der Einführung des Elterngeldes sind die Verbraucherpreise um 17,5 Prozent gestiegen. – Doch der Mindestbetrag ist nicht erhöht worden. Damit werden Familien mit geringen Einkommen und ohne Einkommen weiter diskriminiert. Allein um die Inflation auszugleichen, müsste der Mindestbetrag um 50 Euro beim Elterngeld und 25 Euro beim Elterngeld Plus angehoben werden. Wo bleibt die automatische Anpassung an den Verbraucherpreisindex?

(Beifall bei der LINKEN)

Wir haben das bereits im letzten Jahr hier vorgeschlagen, und nichts ist passiert. Dabei wäre es dringend notwendig; denn es betrifft viele Eltern. Insbesondere Mütter beziehen beim Elterngeld oft nur den Mindestbetrag. Das betrifft jede vierte Mutter.

Blicken wir noch mal kurz zurück: Seit 2007, seit 13 Jahren, ist der Mindestbetrag nicht erhöht worden. Ich möchte abschließend passend zur jetzigen Jahreszeit einfach sagen: 2007 wurde das Lied „Wenn nicht jetzt, wann dann?“ der Kölner Karnevals- bzw. Musikgruppe „Die Höhner“ zum offiziellen Song der Handball-WM. Wir finden, das ist die passende Motivation für die weiteren Beratungen.

(Beifall bei der LINKEN)