Regenbogenfamilien: Kampf um gesellschaftliche Anerkennung fortsetzen

Nach Angaben der Bundesregierung und auf Grundlage des Mikrozensus lebten im Jahr 2017 in Deutschland 112.000 Paare in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft. Im Vergleich zu 2016 (95.000) sind das 17.000 gleichgeschlechtliche Paare mehr. Etwas mehr als die Hälfte der Lebensgemeinschaften (62.000) wurde von Männern gelebt, 50.000 von Frauen.

Immer mehr Menschen in Deutschland stehen somit zu ihrer sexuellen Orientierung und geben an, dass sie in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft leben. Das zeigt, der Mut zur Vielfalt und die gesellschaftliche Akzeptanz sind mit der Öffnung der Ehe für alle gestiegen. Die rechtliche Gleichstellung ist der richtige Weg zu einer Gesellschaft, in der alle ohne Angst verschieden sein können.

 

Gleichwohl sind bei weitem nicht alle rechtlichen Benachteiligungen von Regenbogenfamilien gegenüber heterosexuellen Paaren abgeschafft worden. Leben zwei Frauen in einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und entscheiden sich gemeinsam, eine Familie mit Kindern zu gründen, kann bislang nur die leibliche Mutter die rechtliche Mutterschaft beanspruchen, während ihre Partnerin den langwierigen Prozess der Stiefkindadoption durchlaufen muss. Die Bundesregierung hat hier noch keinen konkreten Plan, das zu ändern.

Auch für Trans*- und Inter-Personen bestehen wiederum spezifische Diskriminierungstatbestände im deutschen Recht. So ist unklar, inwieweit Menschen, deren Geburtsregistereintrag keine Angabe zum Geschlecht enthält, bei der sogenannten „Ehe für alle“ berücksichtigt sind. Reformbedarf besteht für trans*- und intergeschlechtliche Eltern mit Blick auf die rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung. Das Abstammungsrecht sieht in seiner bestehenden Form geschlechtsspezifische Voraussetzungen und Bezeichnungen vor, die Personen ohne einen Geschlechtseintrag im Sinne von § 22 Absatz 3 Personenstandsgesetz (PStG) nicht berücksichtigen und zu Rechtsunsicherheiten führen. Trans*-Menschen wird eine Elternschaft entsprechend ihrer Geschlechtsidentität oder ihres personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags verwehrt, da nach derzeitiger Rechtsprechung das Geburtsgeschlecht für die Eltern-Kind-Zuordnung maßgeblich bleibt. Dadurch könnte es passieren, dass Trans*-Personen sich offenbaren müssen bzw. geoutet werden, wenn sie beispielsweise ihre Kinder mit Geburtsurkunde im Kindergarten anmelden.

Der Kampf um gesellschaftliche und rechtliche Anerkennung von Regenbogenfamilien muss also weitergehen. Das Recht muss so angepasst werden, dass Trans*- und Interpersonen nicht mehr diskriminiert bzw. zwangsgeoutet werden und ihnen der Weg zur Ehe auch ohne Angabe im Geschlechtsregister offen steht. Außerdem muss die Co-Mutter in lesbischen Lebenspartnerschaften oder Ehen automatisch als rechtliche Mutter anerkannt werden. Bei allen Reformen müssen Betroffene angehört und beteiligt werden.

https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/PDF_Dokumente/Antwort_KA_19-3927_MdB_Werner-Regenbogenfamilien.pdf