Katrin Werner, DIE LINKE: Kindeswohl in den Fokus – Wechselmodell nicht als Regel

Rede: Kindeswohl in den Mittelpunkt - Keine Festschreibung des Wechelmodells als Regelfall

PM Kinder, Jugend und Frauen

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn Eltern sich trennen, geht es immer um folgende Fragen: Wie geht es weiter? Was ist das Beste für das Kind?

Heutzutage gibt es verschiedene Betreuungsmodelle. Wenn ein Kind hauptsächlich bei einem Elternteil lebt, sprechen wir vom sogenannten Residenzmodell. Vom Wechselmodell sprechen wir, wenn das Kind zu gleichen Teilen bei beiden Eltern wohnt. Das Kind wechselt dann zum Beispiel wöchentlich oder alle zwei Wochen den Wohnsitz. Dazwischen existieren viele weitere Möglichkeiten, die man als erweiterten Umgang bezeichnet.

Die meisten Familien entscheiden das selbstständig. Bei anderen gibt es Konflikte. Diese landen vor Gericht. Genau deshalb reden wir heute darüber.

Seit Jahren wird in der Öffentlichkeit über eine gesetzliche Festlegung des Wechselmodells als Regelfall diskutiert. Wir sehen das sehr kritisch. Denn ob ein Wechselmodell im Sinne des Kindeswohls funktioniert, hängt von sehr vielen Faktoren ab.

Dass Eltern miteinander reden, ist Voraussetzung dafür, dass es nicht zulasten der Kinder geht. Ein Wechselmodell funktioniert nämlich nur dann, wenn viel gemeinsam organisiert wird und gut miteinander geredet wird. Sind Erwachsene hochzerstritten – das wurde schon gesagt –, geht es immer zulasten der Kinder. Dann ist es für sie unerträglich, zwischen den Eltern zu pendeln.

Liebe FDP, Konfliktmanagement per Gesetz kann nicht funktionieren. Das Kind muss im Mittelpunkt stehen.

Im Übrigen habe ich noch eine Frage. Wie soll eigentlich ein Wechselmodell funktionieren, wenn Eltern noch nie zusammen gewohnt haben?

Meine Damen und Herren, mitentscheidend ist doch die sichere, starke Bindung des Kindes zu beiden Elternteilen. Ist diese vor der Trennung weniger ausgeprägt, ist eine Verbesserung im Rahmen eines Wechselmodells ziemlich unwahrscheinlich. Es kommt nicht darauf an, wie häufig und wie lange ein Kind bei einem Elternteil ist, sondern darauf, wie stark und wie gut das Verhältnis zueinander ist. Somit muss jede Bindung individuell geprüft werden.

Natürlich spielt der Kindeswille eine zentrale Rolle. Wenn ein Kind gegen das Wechselmodell ist, sollte es grundsätzlich nicht angeordnet werden.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Darüber hinaus sind das Alter des Kindes und die räumliche Nähe der Elternhaushalte zueinander, aber auch die Erreichbarkeit von Betreuungseinrichtungen wie der Schule ausschlaggebend für das Gelingen eines solchen Modells. Es kann also nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass das Wechselmodell immer den Interessen der Kinder am besten gerecht wird.

(Zuruf von der FDP: Wer sagt denn das?)

Es eignet sich daher auch nicht als Regelmodell. Genau deshalb sprechen wir uns gegen eine Festschreibung als Regelmodell aus.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe FDP, in Ihrem Antrag geht auch so einiges durcheinander. Sie verwechseln den erweiterten Umgang mit dem Wechselmodell.

Im Übrigen fordert die Resolution des Europarats auch keine Festschreibung des Wechselmodells als Regelfall, sondern lediglich die Möglichkeit, es leben zu können. Das ist in Deutschland schon längst möglich.

(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Für den Fall, dass Sie Unstimmigkeiten in Ihrem Antrag nach einer Anhörung bereinigen möchten, darf ich Ihnen einen kleinen Hinweis geben: Viele Dinge finden Sie schon in unserem Antrag.

Denn wir sind nicht gegen das Wechselmodell. Ganz im Gegenteil: Wir begrüßen es, wenn Familien sich auf dieses Betreuungsmodell einigen, insbesondere dann, wenn es ausdrücklicher Wunsch des Kindes ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Genau deshalb müssen Familien im Vorfeld der Konflikte bei der Entscheidung für ein geeignetes Modell und bei der Umsetzung bestmöglich unterstützt und begleitet werden.

Dafür brauchen wir erstens flächendeckend eine bessere personelle und sachliche Ausstattung der Jugendämter und Familiengerichte. Wir brauchen zweitens flächendeckend ausreichendes und gut ausgebildetes psychologisches Personal und mehr Mediatorinnen und Mediatoren.

Drittens müssen wir flächendeckend Richter und Richterinnen sowie Gerichtspfleger und -pflegerinnen hinsichtlich der kinderfreundlichen Gestaltung eines Gerichtsverfahrens professionell schulen. Genau das finden Sie übrigens in der Europaratsresolution unter den Punkten 5.9 und 5.10.

Darauf müssen wir unseren Fokus legen, weil Kinder immer im Vordergrund stehen müssen.

Danke.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)