Bundesregierung zurückhaltend bei der Stärkung der Rechte älterer Menschen
Die Vereinten Nationen diskutieren über eine Konvention für die Rechte älterer Menschen. Im Gegensatz dazu fehlt es der Bundesregierung an detaillierten Informationen über Altersdiskriminierung, beispielsweise am Arbeitsplatz. Das ergaben ihre Antworten auf eine Kleine Anfrage von Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag.
Die Bundesregierung hat sich noch nicht abschließend zu einer möglichen UN-Konvention für ältere Menschen positioniert. Sie sieht keine Lücken im nationalen und internationalen Menschenrechtsschutz für ältere Menschen. Die Rechte älterer Menschen sieht sie bereits umfassend geschützt.
„Das zögerliche Verhalten der Bundesregierung zeigt, dass ihr die Lebenssituation und soziale Teilhabe von älteren Menschen wenig am Herzen liegt. Entgegen der Auffassung vom Deutschen Institut für Menschenrechte, sieht sie die Rechte älterer Menschen umfassend geschützt. Um Themen wie Altersarmut, soziale Ausgrenzung und Altersdiskriminierung aus der Welt zu schaffen, brauchen wir jedoch endlich eine menschenrechtliche Perspektive,“ sagt Katrin Werner, seniorenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.
Ältere Menschen rücken im Kontext des demographischen Wandels weltweit stärker in den gesellschaftlichen Fokus und altersspezifische Bedürfnisse werden immer häufiger diskutiert. Die UN-Generalversammlung hat deshalb im Jahr 2010 mit der Resolution A/Res/65/182 eine jährlich tagende Arbeitsgruppe zur Stärkung der Menschenrechte Älterer (Open Ended Working Group on Ageing) gegründet, um in einem ergebnisoffenen Arbeitsprozess die Festigung altersspezifischer Rechte voranzutreiben. Im Menschenrechtsschutz finden ältere Menschen demzufolge nicht ausreichend Berücksichtigung, weshalb hier bestehende Lücken identifiziert und geschlossen sowie ein menschenrechtliches Instrumentarium zum umfassenden Schutz Älterer entwickelt werden soll.
Verschiedene Vertreter*innen aus der Arbeitsgruppe plädieren für eine neue UN-Konvention, um ausreichenden, umfassenden und rechtsverbindlichen Schutz für die ältere Personengruppe zu schaffen. Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte schließt sich dieser Forderung an.
Zwar lässt die Bundesregierung ein Bewusstsein für Altersdiskriminierung erkennen und nennt auch Bereiche, in den Menschen aufgrund ihres Alters benachteiligt werden, allerdings verfügt sie über keine detaillierten Informationen über Altersdiskriminierung am Arbeitsplatz und spricht hier lediglich von Einzelfällen.
„Genau hier liegt das Problem: Solange es keine UN-Konvention gibt, fehlt die konsequente menschenrechtliche Perspektive. Im Fall der Arbeitsdiskriminierung brauchen wir fundierte Informationen, wie negative Altersbilder über Leistungsfähigkeit und Kompetenzen älterer Menschen wirken und wie diese bekämpft werden können,“ sagt Katrin Werner.
Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage UN-Konvention für die Rechte älterer Menschen