Bundesteilhabegesetz menschenrechtskonform gestalten

Bundesteilhabegesetz menschenrechtskonform gestalten!

Katrin Werner, MdB
Behindertenpolitik Katrin Werner

Die Rede in "leichter Sprache" finden Sie hier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 

Ja, wir reden heute wieder zu unserem Antrag vom Juni letzten Jahres „Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen“. Wir wollten Sie mit diesem Antrag auf Ihrem Weg zu einem guten Teilhabegesetz begleiten. Wir haben Ihnen Wege aufgezeigt, wie Sie die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen können. Wir haben Ihnen aufgezeigt, dass Sie sie sogar umsetzen müssen.

Bei der Anhörung zu unserem Antrag wurde zum wiederholten Mal ganz deutlich, dass Menschen mit Behinderungen bei der Teilhabe am Arbeitsleben diskriminiert werden. Sie bekommen oft nicht die nötige Unterstützung, weil die Gelder fehlen. Nach monatelangem Warten der Verbände bzw. Organisationen, 316 Tage nach Einbringung unseres Antrages könnte man denken, dass die Bundesregierung im Bereich der Behindertenpolitik jetzt endlich die Handbremse gelöst hat. Wenige Tage vor dem 1. Mai, dem Tag der Arbeit, und wenige Tage vor dem Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai könnte man feststellen, dass Sie der Forderung in Punkt 1 unseres Antrages, entsprechende Gesetzentwürfe auf den Weg zu bringen - Frau Tack hat weitere Beispiele genannt -, bereits nachgekommen sind und sich daher aus Ihrer Sicht unser Antrag erledigt hat.

Am Dienstag haben Sie den Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen freigegeben. Zuvor hatten Sie den Entwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes auf den Weg gebracht und vor ein paar Tagen auch noch den Referentenentwurf des Nationalen Aktionsplans 2.0 veröffentlicht. Die Schnecke hat sich zum Hasen verwandelt. Man könnte sagen: Alles ist gut oder wird gut, und unser Antrag hat sich tatsächlich erledigt. Das ist aber bei weitem nicht so.

Mit dem vorgelegten Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes wird es keine selbstbestimmte und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung geben, auch nicht im Arbeitsleben. Sie schaffen nämlich keine einkommens- und vermögensunabhängige persönliche Assistenz in allen Lebenslagen und -phasen, was wir in unserem Antrag fordern. Damit machen Sie die gesellschaftliche Teilhabe immer noch vom Geldbeutel der Menschen mit Behinderungen abhängig. Das ist - auch bei allen Verbesserungen, die Sie vorgestellt haben - trotz alledem noch menschenrechtswidrig.

Darüber hinaus schränken Sie an vielen Stellen das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen ein. Betroffene müssen ihre Wünsche rechtfertigen, und da stehen auch wieder finanzielle Überlegungen im Vordergrund. Auch das ist menschenrechtswidrig. Wir fordern ein uneingeschränktes Wunsch- und Wahlrecht.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wenn wir uns unsere nächste Forderung anschauen, nämlich Sonderarbeitswelten abzubauen und umzugestalten, und das mit dem Bundesteilhabegesetz vergleichen, stellen wir fest, dass Sie diese verfestigen. Wenn Sie noch nicht einmal das neu eingeführte Budget für Arbeit, das wir begrüßen, bundeseinheitlich und ausreichend sichern: Wo bleibt dann der Menschenrechtssinn? Wir hatten auch hierzu in unserem Antrag Vorschläge unterbreitet. Greifen Sie sie auf!

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Sie haben so gut wie nichts aus unserem Antrag übernommen. Wir haben doch versucht, Ihnen damit eine Grundlage für das neue Bundesteilhabegesetz zu geben. Warum übernehmen Sie das nicht? Inklusion ist nicht zum Nulltarif, geschweige denn zum Spartarif zu haben. Aber genau das möchten Sie, sehr geehrte Regierungsmitglieder, mit Ihrem Referentenentwurf erreichen.

Wir brauchen Investitionen, um einen offenen und inklusiven ersten Arbeitsmarkt zu schaffen, der den Menschenrechten entspricht. Stimmen Sie unserem Antrag zu! Überarbeiten Sie das Bundesteilhabegesetz in allen Bereichen, vor allem aber auf Grundlage dieses Antrags im Bereich Arbeit! Setzen Sie, was den Bereich Arbeit anbelangt, den Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention um.

Um auf den Hasen zurückzukommen: Hören Sie auf, hasenfüßige Vorlagen zu bringen! Die Selbstvertretungsorganisationen und Verbände sowie die Menschen, die an einer gleichberechtigten Teilhabe gehindert werden, fordern die bedingungslose und uneingeschränkte Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention seit Jahren.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Nutzen Sie ihre Stellungnahmen, und nutzen Sie die Verbandsanhörung im Mai. Hören Sie auf, der Hase zu sein, der in der Fabel vom Hasen und Igel mehr als 70 Anläufe brauchte. Lassen Sie nicht zu, dass ein gutes Bundesteilhabegesetz beerdigt wird.

Danke.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)