Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit verpflichten

Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit verpflichten

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte heute zu Beginn meiner Rede die Bundesbehindertenbeauftragte Verena Bentele zitieren:

Der Entwurf bleibt … deutlich hinter unseren Zielen zurück. ... Es reicht nicht, Hindernisse zu dokumentieren. Wir müssen Barrieren wirksam beseitigen und brauchen verbindliche Umsetzungsfristen. Die UN-Behindertenrechtskonvention nimmt staatliche Institutionen … eindeutig in die Pflicht.

Frau Bentele, ich begrüße Ihre Worte sehr. Sie haben absolut recht: Was uns heute hier vorliegt, bleibt weit hinter unseren Zielen zurück. Menschen mit Behinderungen müssen in unserer Gesellschaft endlich wirklich gleichgestellt werden. Und da sind wir uns alle einig.

Was nützt es, wenn nur die öffentlichen Träger zur Barrierefreiheit verpflichtet werden, die privaten Dienstleister und Anbieter aber nicht? Was nützt es, wenn bei Streitigkeiten über die Barrierefreiheit nur im Bereich der öffentlichen Verwaltung geschlichtet werden kann, nicht aber in der Privatwirtschaft?

Sehr geehrte Mitglieder der Regierung, Ihr Gesetzesentwurf geht in Teilen an der Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen vorbei. Menschen mit Behinderungen werden nicht nur beim Umgang mit Behörden diskriminiert, sondern vor allem im alltäglichen Leben. Barrierefreiheit muss endlich auch in Deutschland zum Standard werden, und zwar überall: im Theater, im Kino, beim Bäcker um die Ecke, in der Arztpraxis, in der kleinen Kneipe nebenan oder im Personennahverkehr.

Ich will Ihnen das einmal deutlich machen: Es gibt Restaurants und Läden mit unzähligen Stufen davor und ohne eine barrierefreie Toilette, das Verbot zur Mitnahme von Blindenführhunden, Türen, die viel zu schmal für einen Rollstuhl sind, Internetseiten, die von sehbehinderten Menschen nicht lesbar und für sie daher nicht nutzbar sind, und, und, und. Wollen Sie, dass das so bleibt? Das kann nicht Ihr Ernst sein. Haben Sie endlich den Mut und den Willen, Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen umzusetzen!

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Ich sage es Ihnen heute noch einmal, und hoffentlich ändern Sie endlich etwas, damit ich es Ihnen nicht noch einmal sagen muss: Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 unseres Grundgesetzes lautet: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Menschen mit Behinderungen werden in Deutschland aber trotzdem bis heute ganz klar auf schlimmste Art und Weise diskriminiert. Es ist eine Schande, dass überall dort, wo ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen auf Barrierefreiheit angewiesen sind, immer noch neue Barrieren entstehen und bestehende nicht beseitigt werden. Menschen mit Behinderungen treffen auf Barrieren privater Anbieter, für die keine Verpflichtung zur Barrierefreiheit besteht, und ich glaube, hier liegt wirklich das Problem.

Ihr heute vorgelegter Gesetzesentwurf verhindert, dass Ärzte, Gaststätten, Kinos sowohl für Menschen mit Behinderungen als auch für ältere Menschen mit Gehbeschwerden oder Eltern mit Kinderwagen gleichberechtigt zugänglich sind. Barrierefreiheit bedeutet nicht nur mehr Teilnahme für Menschen mit Behinderungen, sondern auch Komfort für alle Menschen.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Was wollen Sie also mit einer so halbherzigen Vorlage wirklich erreichen? Wir debattieren hier einen Gesetzesentwurf, der die Lebensrealität der Menschen nicht zur Kenntnis nimmt. Ist Ihnen nicht bewusst, dass sich das Leben von Menschen mit Behinderungen nicht primär in Bundesbehörden abspielt?

Versuchen Sie doch einmal, mit Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, auf eine Reise zu gehen. Sie werden erstaunt sein, wie viel Zeit Sie vorab mit der Organisation verbringen. Das Abenteuer beginnt bereits am Telefon, wenn Sie die obligatorische Einstiegshilfe, zu deren Nutzung Sie als Rollstuhlfahrerin bzw. Rollstuhlfahrer übrigens verpflichtet sind, am Bahnhof bestellen. Schon hier wird Ihnen mitgeteilt, dass die Einstiegshilfe nur zu bestimmten Zeiten zur Verfügung steht oder dass der gewünschte Zug keine Plätze für Rollstuhlfahrerinnen bzw. Rollstuhlfahrer besitzt.

Wenn Sie sich gezwungenermaßen entscheiden, mit einem selbst angeheuerten Bus zu fahren und dann das vorher von Ihnen im Internet recherchierte und als barrierefrei gekennzeichnete Hotel erreichen, so kann es sein, dass die Türen für Rollstühle zu eng oder die Toiletten für Menschen mit Behinderungen nicht nutzbar sind. Damit muss endlich Schluss sein.

(Beifall bei der LINKEN)

77 Prozent der Bevölkerung rufen nach rechtlichen Regelungen zur Barrierefreiheit. Und was macht die Regierung? Ihr fehlen der Mut und der Wille, Maßnahmen zu ergreifen, um wirklich in allen gesellschaftlichen Bereichen Barrierefreiheit zu schaffen. Warum verhindern Sie denn schon wieder die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention? Ist Ihnen denn nicht klar, dass die Regierung mit diesem Gesetzesentwurf weiter gegen geltendes Recht verstößt? Sogar der Fachausschuss zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention lehnt die Unterscheidung zwischen privaten und öffentlichen Anbietern von Gütern und Dienstleistungen bei der Herstellung von Barrierefreiheit ausdrücklich ab.

(Beifall bei der LINKEN)

Wovor haben Sie Angst, wenn Sie glauben, dass Sie der Privatwirtschaft in Sachen Gleichstellung benachteiligter Gruppen nichts vorschreiben dürfen? Warum nehmen Sie nicht mehr Geld in die Hand?

Ihre Maßnahmen finanzieren Sie lediglich durch Umschichtungen im Haushalt. Aber ich sage Ihnen: Inklusion bekommt man nicht zum Nulltarif. Selbst in den USA - und dieses Land ist nun wahrlich nicht bekannt für eine hervorragende Sozialpolitik - besteht seit 1990 eine Verpflichtung der Privaten zur Barrierefreiheit.

(Beifall bei der LINKEN)

Entgegen allen Erwartungen der Wirtschaft ist dadurch kein Schaden entstanden.

Sie schlagen vor, dass leichte Sprache vermehrt in Behörden eingeführt werden soll. So können Menschen mit Lernschwierigkeiten die teils schwierigen Behördentexte besser verstehen. Aber warum schaffen Sie keinen Rechtsanspruch auf Bescheide in leichter Sprache? Hier bleiben Sie schon wieder auf halber Strecke stehen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Sie schlagen vor, eine Fachstelle „Barrierefreiheit“ und ein niedrigschwelliges Schlichtungsverfahren bei Streitfällen gesetzlich zu verankern. Diese Vorschläge sind im Ansatz richtig und gut. Dennoch, meine Damen und Herren der Regierung: Ihr Gesetzesentwurf ist leider nicht menschenrechtskonform.

Meine sehr geehrten Damen und Herren der Regierung, Ihre Gesetzesvorlage greift viel zu kurz. Deshalb fordern wir Linken erstens, private Unternehmen und private Anbieter von öffentlichen Dienstleistungen und Produkten mit einzubeziehen. Wir fordern zweitens, den Behinderungsbegriff der UN-Behindertenrechtskonvention vollständig und korrekt zu übernehmen.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir fordern drittens, das Ziel der Verpflichtung des Staates festzuschreiben, die Menschenrechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Wir fordern, durchgängig Bezug auf den menschenrechtlichen Ansatz der UN-Behindertenrechtskonvention zu nehmen. Wir fordern viertens, die Mitnahme von Hilfsmitteln und menschlicher wie tierischer Assistenz in allen Lebensbereichen für Menschen mit Behinderungen als Anspruch zu garantieren.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir fordern fünftens, finanzielle Mittel des Bundes grundsätzlich an das Kriterium der Barrierefreiheit sowie an die Vorgaben des neuen Behindertengleichstellungsrechts zu binden. Wir fordern sechstens, die neuen Regelungen besser mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und den Sozialgesetzbüchern zu verknüpfen. Und wir fordern nicht zuletzt siebtens, Menschen mit Behinderungen immer - und zwar immer! - als Experten und Expertinnen in eigener Sache mit einzubeziehen.

(Beifall bei der LINKEN)

Sehr geehrte Regierungsmitglieder, unsere Vorschläge, das Behindertengleichstellungsgesetz menschenrechtskonform weiterzuentwickeln, haben wir in unserem Antrag unterbreitet. Seien Sie mutig, greifen Sie sie auf!

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)