Plenarwoche vom 26. bis 29. November 2019

889 / 26. November 2019


Pressemitteilung des Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers, Jan Korte

DIE LINKE vom 26. bis 29. November 2019 im Plenum

Die Fraktion DIE LINKE hat für die Haushaltsberatungen im Deutschen Bundestag folgende Änderungs- und Entschließungsanträge eingebracht:

Freitag, 29. November 2019

Haushaltsgesetz 2020: Änderungsantrag Mehr Geschlechtergerechtigkeit durch Gender Budgeting im Bundeshaushalt

„Gender Budgeting“ ist die Verwirklichung der Gleichstellung von Männern und Frauen im Haushalt. Der Bundeshaushalt bildet Verteilungsverhältnisse ab und ist Ausdruck von politischen Prioritätensetzungen. DIE LINKE fordert, dass die Bundesregierung mit Beginn der Aufstellung des Bundeshaushalts 2022 systematisch die Geschlechtergerechtigkeit bei der Planung und im Vollzug des Bundeshaushalts berücksichtigt.

Haushaltsgesetz 2020: Änderungsantrag Gegen Lobbyismus

In Ministerien und im Kanzleramt sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, die gleichzeitig vertraglich an Unternehmen und Verbände gebunden sind. Lobby-Gruppen können so ihre Interessen unmittelbar durchsetzen. DIE LINKE fordert eindeutige Regeln, die dies untersagen.

Änderungsantrag 60 Allgemeine Finanzverwaltung: Entschließungsantrag Wirtschaftlich Leistungsfähige stärker an den Kosten des Gemeinwesens beteiligen

DIE LINKE fordert eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes der Einkommensteuer, Einführung einer Millionärssteuer, Einführung einer Finanztransaktionssteuer, Besteuerung von Gewinnen beim Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Rücknahme der Senkung des Körperschaftsteuersatzes, Kapitalerträge wieder zum persönlichen Steuersatz versteuern und einen Ausbau der Steuerfahndung bei Großunternehmen und Banken.

Einzelplan 05 Auswärtiges Amt: Entschließungsantrag Historische Verantwortung

DIE LINKE fordert, dass sich der Bundestag zu seiner historischen Verantwortung bekennt, die beispiellose Geschichte und das Vermächtnis des Holocaust an den Jüdinnen und Juden und an den Sinti und Roma sowie anderer nationalsozialistischer Verbrechen als Lehre für die gesamte Menschheit für zukünftige Generationen zu bewahren. Notwendig ist es insbesondere, zusätzliche Mittel für bildungs- und und erinnerungspolitische Maßnahmen zur Verfügung zu stellen, um die langfristige Bildungsarbeit zur sogenannten „Aktion Reinhardt“ zu gewährleisten.

Einzelplan 05 Auswärtiges Amt: Entschließungsantrag Zivile Krisenprävention

Wir wollen den Titel Krisenprävention, Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung erheblich ausbauen, eine EU-weite Initiative zur zivilen Seenotrettung starten und die Überlassung militärischer Ausrüstung an Partner in Krisengebieten einschränken. Zivile Instrumente müssen einen eigenständigen Platz in der Außenpolitik haben und dürfen nicht mit militärischen Maßnahmen "vernetzt" werden.

Einzelplan 14 Verteidigung: Entschließungsantrag

Dieser Antrag verfolgt zum einen das Ziel, die Gründe darzustellen, die den Militärhaushalt so steigen lassen: NATO-2%-Ziel, daraus folgende Aufrüstung und immer mehr Auslands-abenteuer, wie jüngst wieder von AKK propagiert. Andererseits deutet der Antrag Alternativen an, indem Kürzungsvorschläge konkret gemacht werden und angedeutet wird, wie ein Prozess des 'Rüstungsausstiegs' begonnen werden kann.  

Einzelplan 23 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Entschließungsantrag zur Entwicklungszusammenarbeit: Entwicklungsinvestitionsfonds

Es ist nicht ersichtlich, welche Vorteile es bringt, die unterschiedlichen Initiativen Africa Connect, Africa Grow und Africa Green Tec unter dem Dach des Entwicklungsinvestitionsfonds (EIF) zu fassen. Weder handelt es sich bei dem Dach um einen Fonds, noch scheint es bisher im Rahmen des EIF eine übergeordnete Struktur zu geben, die dessen Existenz rechtfertigt. Auch die Ausfinanzierung des EIF bis 2022 ist völlig offen. DIE LINKE fordert, Finanzierung des Programms Africa Connect aus Haushaltsmitteln umgehend zu stoppen und die dadurch freige-setzten Gelder zur Finanzierung strukturbildender Maßnahmen (etwa im Bildungs- und Gesundheitsbereich) in den Least Developed Countries (LDC) einzusetzen.

Einzelplan 23 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Entschließungsantrag zur Entwicklungszusammenarbeit: Kinder in bewaffneten Konflikten

Der Einsatz von Kindern unter 15 Jahren für militärische Zwecke einschließlich für unterstützende Tätigkeiten (Auskundschaften, Boten- und Meldegänge, Küchen- und Sanitätsdienst etc.) ist nach dem Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshof ein Kriegsverbrechen. Trotz der weltweiten Zunahme von bewaffneten Konflikten, in denen Jungen und Mädchen praktisch ohne Kindheit aufwachsen müssen und zum Kämpfen gezwungen werden, sind bislang weder im BMZ noch im Auswärtigen Amt Gelder explizit für die Demobilisierung und Reintegration von Kindersoldat*innen eingestellt. DIE LINKE fordert, im Einzelplan 23 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2020 und den Folgejahren für Kinder in bewaffneten Konflikten Finanzmittel in Höhe von mindestens 200 Millionen Euro pro Jahr bereitzustellen.

Einzelplan 23 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Entschließungsantrag zur Entwicklungszusammenarbeit: Mehr Geld für Least Developed Countries

Entwicklungspolitik muß die Unterstützung des Aufbaus sozialer Sicherungssysteme in den ärmsten Ländern (LDC) in Gesundheit und Bildung und von Ernährungssouveränität in den Fokus rücken. 0,2 Prozent des Bruttonationaleinkommens müssen - wie in den nachhaltigen Entwicklungszielen SDG zugesagt - bis 2023 für die LDC zur Verfügung gestellt werden. Lieberalisierungszwänge durch Freihandelsverträge müssen für LDC ausgesetzt und die nationale und regionale Wertschöpfung gefördert werden.

Einzelplan 16 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:  Entschließungsantrag zur Atommüll-Lagerung

Immer neue Probleme und Verzögerungen bei der geplanten Inbetriebnahme des Schachts Konrad unterstreichen, dass der Standort für die dauerhafte Lagerung von radioaktiven Abfällen nicht geeignet ist. Mit der Beendigung des Projekts Konrad sind auch die Mittel für den Salzgitterfonds zu streichen. Wie bei der ASSE II könnte auch eine Rückholung der radioaktiven Abfälle aus dem Lager Morsleben erforderlich sein. Hier ist eine bessere Öffentlichkeitsbeteiligung dringend erforderlich. Gorleben ist geologisch und aufgrund seiner umstrittenen Geschichte als Standort für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle ungeeignet und muss aus dem neuen Suchverfahren nach Standortauswahlgesetz ausgeschlossen werden.