Anträge: Adoptionspraxis verbessern, aber Regenbogenfamilien nicht diskriminieren

PM Katrin WernerPM Kinder, Jugend und Frauen

Das Adoptionshilfegesetz der Bundesregierung ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die Adoptionsvermittlungspraxis stärker an den Bedürfnissen der Kinder auszurichten und neuen Familienbildern anzupassen. Doch mit den neuen Regelungen wird die Diskriminierung für lesbische und bisexuelle Frauenpaare verschärft. Seit der Einführung der Ehe für alle hat es die Bundesregierung versäumt die rechtliche Diskriminierung lesbischer Paare abzuschaffen. Bekommen verheiratete oder unverheiratete lesbische Paare ein Kind, gilt lediglich die gebärende Mutter automatisch als rechtliche Mutter. Die Co-Mutter muss das aufwändige und langwierige Stiefkindadoptionsverfahren durchlaufen. Mit dem neuen Gesetz wird zusätzlich eine verpflichtende Beratung und damit eine weitere Hürde eingebaut.

 

Zudem werden die neuen Anforderungen an oft überlastete Adoptionsvermittlungstellen nicht durch finanzielle und personelle Ressourcen ausgeglichen und Kinderrechte stehen nicht konsequent im Mittelpunkt der Reform. Wir haben Vorschläge gemacht, wie das Gesetz verbessert werden kann. 
 

Entschließungsantrag der LINKEN: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919611.pdf

Änderungsantrag der LINKEN: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919608.pdf