Betreuungsgeld ist Herdprämie per Gesetz

Katrin Werner, MdB

„Die Bundesregierung orientiert sich beim Betreuungsgeld an einem historisch verstaubten Familienbild aus dem 19. Jahrhundert“, kommentiert MdB Katrin Werner, Mitglied des Menschenrechtsausschusses und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, den jüngsten Mehrheitsbeschluss des Bundestags zur Einführung des Betreuungsgeldes. Werner weiter:

„Solange es in Deutschland nahezu flächendeckend an Kindertagesstätten fehlt, kann von echter Wahlfreiheit der Eltern keine Rede sein. Auf keinen Fall dient das Betreuungsgeld der Gleichstellung von Frauen. Anstelle Steuergelder in den Ausbau von Kindertagesstätten zu investieren, um den Kindern den Zugang zu frühkindlicher Bildung und den Müttern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern, gibt die Bundesregierung lieber Geld dafür aus, dass Frauen ihre Kinder zu Hause allein aufziehen. Familienpolitisch stellt dies ein Rückfall ins 19. Jahrhundert dar, in dem Frauen auf ihre Rolle als Hausfrau und Mutter festgelegt waren. Um des lieben Koalitionsfriedens willen lassen sich CDU und FDP am Gängelband der CSU vorführen, deren Lieblingsprojekt das Betreuungsgeld ist. Die bayrischen Christsozialen versuchen sich allerdings vergeblich gegen den Wandel der Zeit zu stemmen. Das Betreuungsgeld ist eine Herdprämie per Gesetz. Dieses antiquierte Familienbild wird den gesellschaftlichen Realitäten im 21. Jahrhundert nicht gerecht – das gilt auch für Bayern.“