Bundesverfassungsgericht stellt ESM unter Vorbehalt

Katrin Werner, MdB

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über den Europäischen Rettungsschirm (ESM) erklärt MdB Katrin Werner, Mitglied des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates:

„Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den ESM werden die Informations- und Beteiligungsrechte des Bundestags und Bundesrats bei wichtigen Verträgen auf EU-Ebene umfassend gestärkt. Dies ist zu begrüßen und bedeutet zweifellos einen Gewinn für die Demokratie. Leider wird sich die Bundesregierung durch das ESM-Urteil aber ermutigt sehen, an ihrer verfehlten Krisenbewältigungsstrategie festzuhalten. Das bedeutet: Die Banken werden um jeden Preis gerettet werden, ohne dass sie ihre Zockerpraxis beenden müssten, während die drakonischen Sparauflagen den Bevölkerungen in den Krisenländern aufgebürdet werden. Das ist der falsche Weg: Die Krisenländer benötigen vielmehr konsequente Schuldenschnitte und verstärkte Wachstumsimpulse, um aus der Krise herauszukommen. Mit Sparen allein und an den falschen Stellen kann die Krise jedenfalls nicht  bewältigt werden.“