Bundesverfassungsgericht urteilt: Asylbewerberleistungsgesetz ist menschenunwürdig

Katrin Werner, MdB

MdB Katrin Werner, Mitglied des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, kommentiert das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG), in welchem die Regelungen zu den Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)  für verfassungswidrig erklärt werden: „Höchstrichterlich wurde die Kritik der LINKEN heute bestätigt:  Die im AsylbLG festgesetzten Leistungen sind mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum schlicht und ergreifend unvereinbar.“ Werner weiter:

„Das AsylbLG schafft ein Existenzminimum zweiter Klasse und zwingt damit ca. 130.000 Menschen in Deutschland, mit lediglich 60 Prozent der Regelsätze für Hartz-IV auszukommen, die häufig nur in Form entmündigender Lebensmittelpakete oder von Gutscheinen gewährt werden. Die Regelsatzbestimmung erfolgt völlig willkürlich, ohne Begründung und ohne realitätsgerechte und am Bedarf orientierte Ermittlung. Das Gesetz wurde 1993 explizit mit der Zielsetzung verabschiedet, Flüchtlinge abzuschrecken und davon abzuhalten, in Deutschland Asyl zu suchen und seither bewusst nicht mehr überarbeitet. Die massiven Preissteigerungen (ca. 30 Prozent seit 1993) finden in den Regelsätzen bis heute keinerlei Berücksichtigung und die Leistungen werden immer noch in D-Mark ausgewiesen.

Die Bundesregierung muss endlich ihr Däumchendrehen beenden und unverzüglich dafür sorgen, dass die Betroffenen existenzsichernde Leistungen erhalten. Der Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ist ein Menschenrecht! DIE LINKE verlangt nicht nur Anhebung sondern Gleichstellung und hält weiterhin an ihrer Forderung fest, diskriminierende und ausgrenzende Sondergesetze, wie das AsylbLG eines ist, abzuschaffen!“