Das Kita-Qualitätsgesetz

Der rheinland-pfälzische Landtag hat am 21. August 2019 die Novelle des Kita-Gesetzes (Kita-Zukunfts-Gesetz) verabschiedet. Wie zukunftsfähig Erziehung und frühkindliche Bildung im Land werden, ist allerdings keineswegs sicher. Fest steht: ein neues Gesetz ist dringend nötig. In den vergangenen Jahren haben sich die Anforderungen an Kitas und andere Einrichtungen stark gewandelt. Durch den Rechtsanspruch auf Kita-Betreuung sind die Betreuungszahlen in die Höhe geschnellt, durch die Ausweitung auf Unter-2-Jährige und den Anspruch auf 7-Stunden-Betreuung wird sich das fortsetzen. Die Gründe für die wachsenden Anforderungen liegen zu großen Teilen außerhalb der Kitas. Die Ausweitung der Rechtsansprüche, die 7-Stunden-Betreuung und auch das Bild der Kita als Bildungseinrichtung sind nicht zuletzt Reaktionen auf eine veränderte Arbeitswelt. Die Erwerbstätigkeit vieler Eltern macht es notwendig, die Betreuung von Kindern über längere Zeiträume hinweg sicherzustellen. Dabei spielen Faktoren wie z.B. längere Ladenöffnungszeiten eine Rolle. Für Berufstätige schaffen die Neuerungen des Kita-Gesetzes eine Entlastung. Das Personal in den Kitas stellen sie aber vor immer größere Herausforderungen. Insofern wird die Belastung umverteilt, von den Eltern, die sich dem Druck der Lohnarbeit beugen müssen an die Erzieher*innen. Das Ziel sollte daher nicht sein, die Kitas bedingungslos der Arbeitswelt anzupassen. Stattdessen muss die Arbeitswelt stärker an die Bedürfnisse von Familien angepasst werden.

 Darum ist die Novelle notwendig, sie muss aber anders aussehen. Der Personalschlüssel ist ein unzureichendes Instrument um den Personalbedarf zu berechnen. Stattdessen muss die Fachkraft-Kind-Relation zugrunde gelegt werden. Es müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, um Personal zu halten. Zugleich muss neues Personal gewonnen werden. Das geht nur, wenn die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen deutlich attraktiver werden. Darüber hinaus müssen Land und Bund für eine angemessene räumliche Ausstattung der Einrichtungen sorgen. Es kann nicht sein, dass verschuldete Kommunen diese Aufgabe alleine schultern sollen. Dabei müssen auch Regelungen getroffen werden, die sicherstellen, dass die Kinder in den Gruppenräumen und auf dem Außengelände genügend Platz haben.

 

Fachkraft-Kind-Relation statt Personalschlüssel

 

Zentral ist die personelle Ausstattung der Kitas. Aktuell ist Personalmangel die Regel. Die unmittelbare Folge ist, dass die Fachkräfte die da sind, den einzelnen Kindern nicht die Zeit widmen können, die sie ihnen gerne widmen würden und die nötig wäre. Fachkräfte und Auszubildende können unter diesen Bedingungen trotz großen Einsatzes zum Teil nicht mehr tun, als den Betrieb aufrechtzuerhalten. Pädagogisch sinnvolle Projekte bleiben auf der Strecke.

Um dem entgegenzuwirken, soll ein verbindlicher Personalschlüssel eingeführt werden. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, greift aber viel zu kurz. Anstelle des Personalschlüssels müsste die Fachkraft-Kind-Relation festgeschrieben werden. Während ein Personalschlüssel lediglich festlegt, wieviel Personal in der Einrichtung einer bestimmten Anzahl von Kindern gegenüber steht, ist bei der Fachkraft-Kind-Relation das tatsächliche Betreuungsverhältnis der Maßstab. Der Unterschied ist sehr wichtig. Zu der Arbeit der Erzieher*innen gehört sehr viel mehr als der Umgang mit den Kindern. Pädagogische Angebote müssen vor- und nachbereitet werden, Elternarbeit nimmt zunehmend Zeit in Anspruch, hinzu kommen Dokumentationspflichten und viele weitere Aufgaben. Der Personalschlüssel berücksichtigt das nicht. Er unterschlägt auch Krankheits- und Urlaubstage sowie Fortbildungen. Er gibt die personelle Ausstattung allein danach an, wie viele Fachkräfte in der Einrichtung arbeiten müssen, nicht aber danach, wie viele Erzieher*innen tatsächlich mit den Kindern arbeiten. Um den Personalschlüssel um die genannten Faktoren zu bereinigen, müsste ca. ein Drittel mehr Personal eingeplant werden.[1] Das Niedersächsische Institut für frühkindliche Bildung und Erziehung empfiehlt im Krippenbereich eine Fachkraft-Kind-Relation von 1:3 im Krippen- und 1:7,5 im Kita-Bereich.[2] Um ein Betreuungsverhältnis herzustellen, das den Kindern gerecht wird und bei den Fachkräften nicht zu Überlastungen führt, muss also die Fachkraft-Kind-Relation der Maßstab sein.

 

Personalmangel

 

Die Fachkraft-Kind-Relation ist ein wichtiges Instrument gegen den Personalmangel. Dieser ist aber durch verschiedene Faktoren bedingt. Zum einen wandern Fachkräfte ab. Hier müssen attraktivere Arbeitsbedingungen geschaffen werden, um das Personal zu halten. Zudem müssen mehr Menschen für eine Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin gewonnen werden. Dazu braucht es Ausbildungsmodelle, in denen eine Vergütung gezahlt wird. Auch die Verweildauer im Beruf ist ein Problem. Einerseits identifizieren sich Erzieher*innen stärker als andere Berufsgruppen mit ihrer Tätigkeit. Zugleich können sich zwei Drittel nicht vorstellen, bis zum Renteneintritt im Beruf zu bleiben. Die körperliche und psychische Belastung wird als sehr hoch empfunden und eine Untersuchung zeigt, dass Erzieher*innen z.B. häufiger schwer heben als Bauarbeiter*innen. Die Bezahlung wird als nicht leistungsgerecht empfunden.[3] Schließlich trägt die Überlastung auch zu einem hohen Krankenstand bei, was wiederum heißt, es fehlt noch mehr Personal in der täglichen Arbeit.

Von Erzieher*innen wird kritisiert, dass die Personalbemessung im Gesetz hinter dem Bedarf zurückbleibt. Darum ist nicht nur das Instrument des Personalschlüssels unzureichend. Es muss auch dringend mehr Personal eingeplant werden.

 

Nicht-pädagogisches Personal, Freiwillige und Auszubildende

 

Im Gesetz enthalten sind Verwaltungs- und Wirtschaftspersonal.[4] Das ist zu begrüßen, da Verwaltungspersonal die Leitung entlasten kann. Ohne Küchen- und Reinigungspersonal geht ohnehin nichts. Ein großer Schwachpunkt ist aber, dass Hausmeister und Anlagenpfleger nicht vorgesehen sind. Hier besteht Nachbesserungsbedarf, denn auch diese Aufgaben sind wichtig, um den Betrieb der Kitas zu gewährleisten. Die Alternativen dazu sind, dass für Reparaturen Handwerker gerufen werden müssen, was aufgrund der aktuellen Situation im Handwerk zu langen Wartezeiten führen kann; die Fachkräfte diese Aufgaben, soweit möglich, übernehmen oder solche Ausbesserungen nicht erledigt werden, auf die Gefahr hin, dass schwerere Folgeschäden entstehen.

Eine Verbesserung gegenüber der Entwurfsfassung ist, dass das Gesetz Freiwillige und Auszubildende explizit anspricht. Für die Auszubildenden ergibt sich aus §23, dass sie ihren Schüler*innenstatus behalten, da „in einer im pädagogischen Bereich berufsqualifizierenden Ausbildung, in einem im pädagogischen Bereich berufsqualifizierenden Studium“ befindliche Personen zusätzlich zum sonstigen Fachpersonal beschäftigt werden können.[5]

 

Leitungszeit

 

Mit der Novelle kommt endlich die gesetzliche Regelung von Leitungsfreistellungen.[6] Mit dem wachsenden administrativen Aufwand in den Kitas wird das immer wichtiger. Für viele Leitungen ist die aktuelle Situation jedoch eine Zumutung. Bei der Personalbemessung wird diese Arbeit nicht berücksichtigt. Dabei lässt sich der Aufwand, eine große Kita zu leiten, mit der Führung eines kleinen Unternehmens vergleichen. Vorgesehen ist ein Sockel von ca. 5 Stunden, hinzu kommen knapp 12 Minuten für je 40 Stunden wöchentliche Betreuungszeit. Das heißt, dass in einer Kita, in der 100 Kinder nach dem Rechtsanspruch auf 7-Stunden-Betreuung betreut werden, insgesamt ca. 22 Stunden Leitungszeit zur Verfügung stünden. Bei kleinen Kitas wäre es deutlich weniger, obwohl sich bei einigen Aufgaben nicht weniger Arbeit anfällt. So sind Leitungen beispielsweise bei Bauarbeiten die erste Anlaufstelle für alle Beteiligten. Da aber z.B. Umbauarbeiten sehr viele Kitas unabhängig von ihrer Größe betreffen können, müsste grundsätzlich mehr Leitungszeit eingeplant werden.

 

Räumliche Ausstattung der Kitas

 

Kitas müssen ein Mittagessen anbieten. Aus pädagogischer Sicht ist es sinnvoll, das Essen in das Konzept der Einrichtung einzubinden. Die Kinder sollen so einen Tagesrhythmus erhalten und eine gesunde Ernährungsweise erlernen. Die meisten Kitas verfügen derzeit nicht über die notwendigen Großküchen und Essensräume. Das sinnvolle gemeinsame Mittagessen erhöht zudem den Personalbedarf in der Mittagszeit. Die Bestellung von Caterern könnte hilfreich sein. Jedoch müssten hier vorab hohe Qualitätsstandards sichergestellt sein, auch wenn dadurch Mehrkosten entstehen. Um das Essen und auch die Zubereitung in die pädagogische Arbeit einbeziehen zu können, sind Küchen in den Einrichtungen jedoch sinnvoll. Das Land legt im Rahmen des Gesetzes ein Programm auf, das 13,6 Mio. Euro bereitstellt. Daraus sollen Küchen sowie Schlafräume finanziert werden.

Für die Kommunen bedeutet das Mehrausgaben. Gerade für verschuldete Gemeinden ist das ein Problem, da diese Mittel nicht ausreichen. Das Land müsse, so die Kommunen, das Konnexitätsprinzip einhalten. Durch die Landesgesetzgebung entstehen ihnen Mehrkosten, die das Land übernehmen muss.

Im Gesetz fehlen Angaben für die Raumgröße wie auch zum Außengelände. Solche wären allerdings sinnvoll, da überfüllte Räume Stress und Konflikte bei den Kindern befeuern können. Das ist sowohl für die Kinder als auch für die Erzieher*innen eine zusätzliche Belastung und schränkt Spiel- und Entfaltungsmöglichkeiten ein. Es gibt Empfehlungen zur Raumgröße und zur Größe von Außengeländen, die eine gute Entwicklung von Kindern ermöglichen sollen. So empfiehlt das Niedersächsische Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung (nifbe) für Kitas und die Kindertagespflege eine Gruppenraumgröße von 6 Quadratmetern pro Kind inklusive Nebenraum. Für das Außengelände sollten 15 Quadratmeter pro Kind zugrunde gelegt werden. „Auch sollte bei der Bereitstellung ausreichender Fläche dafür Sorge getragen werden, dass es sich weitgehend auch um für Bewegung und motorische Aktivität frei nutzbare Fläche handelt und nicht um Raum, der durch stationäres Mobiliar (Tische, Stühle etc.) in seiner Funktionalität eingeschränkt und festgeschrieben wird.“[7] Dem gegenüber steht das Problem, dass gerade in Städten und Ballungsräumen Platz knapp ist. Im Gesetz könnte jedoch z.B. ein Kriterienkatalog festgeschrieben werden, nach dem neue Standorte für Kitas geprüft werden müssen. Dadurch könnte ein, den kommunalen Gegebenheiten bestmöglich angepasster, Kompromiss zwischen Wohnortnähe und Fläche gefunden werden.

 

Spiel- und Lernstuben und „Haus für Kinder“

 

Die Landesregierung schreibt die Kindertagesstätte als das normale Modell der Tagesbetreuung fest. Bislang waren andere Konzepte wie Spiel- und Lernstuben oder das „Haus für Kinder“ als sozialraumorientierte Einrichtungen vorgesehen. Sie sind im Gesetz nicht mehr vorgesehen. Für Spiel- und Lernstuben und das „Haus für Kinder“ stellt der Personalschlüssel ein erhebliches Problem dar, da sie wie Kitas behandelt werden. Damit ist eine intensivere Betreuung in Kleingruppen nicht mehr möglich. Diese ist aber das, was diese Konzepte ausmacht. Sie sollen Kindern aus benachteiligten Familien und in schwierigen Sozialräumen bessere Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen und Familien Krippen-, Kita- und Hortbetreuung in einer Einrichtung bieten. Im „Haus für Kinder“ werden dadurch Übergänge zwischen den Betreuungsmodellen erleichtert, die pädagogische Begleitung der Kinder und Familien kann über einen längeren Zeitraum stattfinden. Gerade bei Kindern mit erhöhten Entwicklungsrisiken ist das wichtig.

Die Fachreferentin des Bildungsministeriums wies in der Diskussion mit Erzieher*innen und der GEW am 15. Januar 2019 in Trier zudem darauf hin, dass das „Haus für Kinder“ in den letzten Jahren nicht weiterentwickelt wurde. Gerade diese Konzepte sind aber wichtig für Kinder aus sozial benachteiligten Familien und Kinder mit besonderen Entwicklungsrisiken. Die Landesregierung will dies durch ein Sozialraum- und Entwicklungsbudget kompensieren. Die Kommunen haben die Möglichkeit, Spiel- und Lernstuben in ihren Bedarfsplan aufzunehmen. Gerade bei verschuldeten Kommunen stellt sich dann aber die Frage, ob es nicht wirtschaftlicher ist, die sozialraumorientierten Angebote aufzugeben. Für die Beschäftigten kann das zur Folge haben, dass ihre Einrichtungen entweder zu regulären Kitas werden müssen oder ihre Stellen in Gefahr sind. Für Kinder aus sozial benachteiligten Familien heißt es, dass ihre Entwicklungschancen dem Rotstift zum Opfer fallen können.

Durch das Sozialraum-Budget sollen zusätzliche Stellen geschaffen werden. Berücksichtigt man aber, dass die 81 Mio. Euro, die das Land jährlich in die Kitas steckt, insgesamt 3.000 zusätzliche Stellen beinhalten, scheint das nicht ausreichend. Denn in Rheinland-Pfalz gibt es ca. 2.600 Kitas und in diesem Budget sind alle Stellen eingepreist. Das heißt, dass es schon für den regulären Bedarf keine hinreichende Verbesserung geben wird. Für erhöhten Förderbedarf tut das Gesetz eindeutig zu wenig.

 

Trägervielfalt

 

Das Bildungsministerium befürwortet die Trägervielfalt. Diese Haltung zeigt das Gesetz deutlich. Die Zuschüsse zu den Personalkosten sind bei freien Trägern höher als bei einer kommunalen Trägerschaft.[8] Dadurch wird es für Kommunen unattraktiv, Erziehungseinrichtungen selbst zu betreiben. In der Diskussionsveranstaltung der GEW am 15. Januar in Trier wird die Trägervielfalt aus dem Publikum kritisiert. Zu den freien gehören die kirchlichen Träger. In Trier stellen sie den größten Teil der Trägerlandschaft.[9] In ihren Einrichtungen gilt das Kirchenarbeitsrecht, dass wichtige Errungenschaften der Arbeiterbewegung, z.B. das Streikrecht, massiv einschränkt. Zudem greifen kirchliche Arbeitgeber, so die Kritik, in das Privatleben ihrer Mitarbeiter ein. Das Zusammenleben nichtverheirateter Paare ist nicht gern gesehen, gelebte Homosexualität ist nicht erwünscht.[10] Die Trägervielfalt erweist sich damit nicht als Bedingung für eine demokratische Erziehung, sondern als das gerade Gegenteil. Solange Träger mit einem eigenen Arbeitsrecht operieren und die Rechte ihrer Arbeitnehmer einschränken können, ist die Trägervielfalt ein Problem. Die Vertreter*innen des Ministeriums ließen die Kritik unbeantwortet.

 

Mitbestimmung

 

Positiv ist die Verankerung von Mitbestimmung der Kinder und der Beschäftigten im Gesetz zu bewerten.[11] Demokratie muss in Alltag und Arbeitswelt verankert und von klein auf gelernt werden. Allerdings stellt sich die Frage, ob die Instrumente zielführend sind. So kritisiert die GEW, dass durch die Entsendung von Vertreter*innen in den Beirat eine große Mehrbelastung für Leitung und Personal entsteht.[12]

 

Fazit

 

Es steht außer Frage, dass die Novelle dringend notwendig ist. Ebenso dringend notwendig sind aber weitere Anpassungen. Das Gesetz sichert die Kitas für die Zukunft nicht hinreichend ab, sozialraum-orientierte Einrichtungen sind schlecht abgesichert. Das heißt, dass in den kommenden Jahren um eine Verbesserung gestritten werden muss.

 Die Fachkraft-Kind-Relation muss Maßstab für die Personalbemessung sein. Sie muss den Erkenntnissen aktueller Studien angepasst sein, um ein gutes Betreuungsverhältnis und gute Arbeitsbedingungen für die Erzieher*innen zu gewährleisten. Dadurch, aber auch durch bessere Bezahlung und attraktivere Ausbildungsbedingungen müssen mehr Menschen für diesen wichtigen Beruf gewonnen werden.

Das Land muss das goldene Kalb „Schwarze Null“ schlachten. Es muss die Kommunen bei Baumaßnahmen und Personalkosten stärker unterstützen. Gerade die Angebote für benachteiligte Kinder dürfen nicht zu freiwilligen Aufgaben von Gemeinden werden, die sich diese Ausgaben nicht leisten können.

Auch der Bund ist in der Pflicht: statt des sogenannten Gute-Kita-Gesetzes brauchen die Kitas eine dauerhafte Förderung in deutlich größerem Umfang. Zwar behauptet die Regierung, gleichwertige Verhältnisse in allen Kitas herstellen zu wollen, will dafür aber nur 5,5 Milliarden über vier Jahre verteilt zur Verfügung stellen. Das Gesetz schafft keine Gleichwertigkeit, denn dazu müsste man dauerhaft deutlich höhere Summen bereitstellen und diese zu bestimmten Bedingungen ausgeben.

DIE LINKE fordert darum deutlich mehr Geld von Bund und Land für Personal und den Ausbau der Einrichtungen, Budget für Hausmeister und Anlagenpfleger, mehr Zeit für Leitungsaufgaben, den Erhalt sozialraumorientierter Einrichtungen und eine Stärkung der kommunalen Trägerschaft. Für den Neubau von Einrichtungen müssen zudem den kommunalen Gegebenheiten angepasste Vorgaben zur Größe von Gruppenräumen und Außengelände im Verhältnis zur Zahl der Kinder gemacht werden.

Hinsichtlich der Leitungsaufgaben scheint der Vorschlag der GEW zielführender, als die jetzige Regelung. Pro 20 Kinder soll 0,25 Vollzeitäquivalente für Leitungsaufgaben zur Verfügung gestellt werden.[13] Das entspräche in der jetzt abgeschafften Bemessung nach Gruppen in etwa einer Viertelstelle pro Gruppe.

§ 23 müsste um die Hausmeister*innen, Anlagenpfleger*innen und weitere Gruppen ergänzt werden. Dadurch könnten langfristig Ausgaben reduziert und die Qualität von Räumen und Außenanlagen erhalten bleiben.

Eine weitere Überarbeitung sollte auch den Studien zur Größe von Räumen und Außengeländen Rechnung tragen. Ein Fortschritt wäre es, hier Regelungen zu schaffen, die sich am Kindeswohl orientieren.

DIE LINKE fordert die Landesregierung auf, das Konnexitätsprinzip einzuhalten. Es kann nicht sein, dass ein Landesgesetz die Kommunen zum (unbestreitbar nötigen) Ausbau der Kitas auffordert und die Kommunen zugleich nur einen Zuschuss zu den Kosten erhalten. So wird die „schwarze Null“ des Landes für die Kommunen zur Schuldenfalle.

 

 


[1]https://www.gew.de/kita/qualitaet/personalschluessel-und-fachkraft-kind-relation/ (letzter Aufruf: 18.01.2019)

[2] Niedersächsisches Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung: Personalschlüssel / Fachkraft-Kind-Relation, https://www.nifbe.de/component/themensammlung?view=item&id=9:personalschluessel&catid=55:personal-tarife (letzter Aufruf: 21.01.2018).

[3] DGB-Index Gute Arbeit kompakt: Sinnvolle Arbeit, hohe Belastung und geringes Einkommen Arbeitsbedingungen in den Erziehungsberufen, file:///C:/Users/wernerkama04/Downloads/DGB-Index_Kompakt_01-2015_Erziehungsberufe%20(1).pdf (letzter Aufruf 18.01.2019).

[4] Landesgesetz über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kita-Zukunftsgesetz), §23.

[5] GEW Rheinland-Pfalz: Stellungnahme zum zweiten Entwurf zum Kita-Zukunftsgesetz, S. 5.

[6] Kita-Zukunftsgesetz, §22.

[7] Niedersächsisches Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung: Raum und Ausstattung in KiTa & Tagespflege, https://www.nifbe.de/component/themensammlung?view=item&id=528:raum-und-ausstattung-in-kita-und-tagespflege&catid=88 (letzter Aufruf 21.01.2019).

[8] Kita-Zukunftsgesetz §25 (2), 1.

[9]https://kitaportal.trier.de/elternportal.jsf (letzter Aufruf 18.01.2019).

[10]https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsrecht_der_Kirchen (letzter Aufruf 18.01.2019).

[11] Kita-Zukunftsgesetz §7.

[12] GEW Rheinland-Pfalz: Stellungnahme zum zweiten Entwurf zum Kita-Zukunftsgesetz, S. 2.

[13] GEW Rheinland-Pfalz: Stellungnahme zum zweiten Entwurf zum Kita-Zukunftsgesetz, S. 4.