Gericht bestätigt LINKE: Kommunaler Finanzausgleich verfassungswidrig – Entschuldungsfond auch?

Katrin Werner, MdB

Das heutige Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz gibt der Annahme von Stadträtin und Bundestagsabgeordneten Katrin Werner recht, dass die Kommunen auf Grund gestiegener Sozialleistungen zu wenig Geld erhalten. Schon in ihrer Rede zum Haushalt der Stadt Trier kritisierte Werner diesen Umstand und forderte eine höhere Finanzierung der Kommunen.

Dazu erklärt Katrin Werner: „.Die Kommune bezahlt soziale Leistun-gen, die von Bund und Ländern veranlasst wurden. Damit ist ihre Verschuldung strukturell bedingt. Auf Grund dieser Verschuldung fehlt der Kommune an wichtigen Stellen Geld. Die Folgen sind Ein-sparungen bei den freiwilligen Leistungen im Bereich Soziales und Kultur. So wird in Trier diskutiert, welche Grundschule geschlossen werden soll; es ist kein Geld für Jugendeinrichtungen vorhanden, wie die jüngste Diskussion um den Erhalt der Skatehalle in Trier zeigt. DIE LINKE fordert, die konsequente Umsetzung des Konnexitätsprinzips, so dass soziale Leistungen, die auf Bundes- und Landesgesetze zurückzuführen sind, auch von dieser Ebene bezahlt und nicht der Kommune auferlegt werden.“

Weiterhin kritisiert sie auch den Entschuldungsfond: „Wenn die Kommunen durch den Finanzausgleich zu wenig Geld erhalten, muss der Entschuldungsfond auch überdacht werden. Denn durch Einsparungen am Finanzausgleich soll ein Drittel der Schuldentilgung der Kommunen über den Entschuldungsfond erfolgen. Ein weiteres Drittel soll durch die Reduzierung der freiwilligen Leistungen der Kommune eingespart werden. Dies verhindert jedoch die Hand-lungsfähigkeit der Kommunen. Deswegen sollte das OVG den Ent-schuldungsfond nach Verfassungskonformität überprüfen.“