Kleine Anfrage: Kaum Kontrollen bei Bundesfreiwilligendienst

Seit dem 1. Juli 2011 gibt es als Ersatz für den Zivildienst den Bundesfreiwilligendienst. Der Bundesfreiwilligendienst sollte die Folgen der Aussetzung des Zivildienstes ausgleichen. Weiteres Ziel sollte sein, möglichst viele Menschen, altersunabhängig, zu sozialem Engagement zu bewegen.

Das Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) schreibt fest, dass der Dienst arbeitsmarktneutral auszugestalten ist. Dies bedeutet, dass die Freiwilligendienstleistenden unterstützende und zusätzliche Tätigkeiten verrichten müssen und keine hauptamtlichen Kräfte ersetzen dürfen. Durch den Einsatz der Freiwilligen darf keine Einstellung von neuen Beschäftigten verhindert werden und keine Kündigung von Beschäftigten erfolgen.

Wir haben bei der Bundesregierung nachgefragt, wie die Einhaltung der Arbeitsmarktneutralität kontrolliert wird und dabei festgestellt, dass kaum Kontrollen stattfinden.

 

Bundesweit sind im BAFzA 20 Prüferinnen und Prüfer angestellt, um die Arbeitsmarktneutralität zu überprüfen. Bei 72.695 Einsatzstellen, die zum Stichtag 23.07.2018 anerkannt waren, sind die PrüferInnen durchschnittlich jeweils für 3.635 Einsatzstellen zuständig. 

Seit der Einführung der Überprüfungen im Juli 2013 bis Ende März 2018 haben bundesweit 3.524 anlassungebundene Routineprüfungen stattgefunden. Dabei wurden neben der Einhaltung der Arbeitsmarktneutralität  auch die Abführung von Sozialabgaben, Einhaltung der Urlaubstage, die Auszahlung der Taschengeldbezüge oder die Gemeinwohlorientiertheit überprüft. 

Wie viele Missstände in Bezug auf das Einhalten der Arbeitsmarktneutralität bei diesen Überprüfungen festgestellt wurden, wird von der Bundesregierung nicht statistisch erfasst. Sie kann daher keine belastbaren Zahlen dazu angeben. 

„Die stiefmütterliche Behandlung der Kontrolle der Arbeitsmarktneutralität im Bundesfreiwilligendienst durch die Bundesregierung ist nicht hinnehmbar. Es ist elementar für die Freiwilligendienste, dass diese keine regulären Stellen ersetzen oder die Schaffung neuer Stellen verhindern. Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Programm zur Bildung und Orientierung und darf kein grauer Arbeitsmarkt sein. Das muss entsprechend kontrolliert werden. Wenn die Bundesregierung das nicht schafft, brauchen wir eine unabhängige Ombudsstelle,“ sagt Katrin Werner, Sprecherin für bürgerschaftliches Engagement der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag.

Werner weiter: „Gerade mit Blick auf die aktuelle Debatte zur Einführung einer Dienstpflicht, rate ich der Bundesregierung dringend davon ab, die Selbstbestimmung von jungen Menschen durch die Schaffung einer solchen Pflicht zu beschneiden. Offenbar ist die Regierung bereits mit der Kontrolle des Bundesfreiwilligendienstes überfordert.“