Mietwucher gefährdet menschenwürdiges Wohnen

Katrin Werner, MdB

Zur aktuellen Debatte um die Entwicklung der Mietpreise in Deutschland erklärt MdB Katrin Werner, Mitglied des Menschenrechtsausschusses des Bundestags und der Parlamentarischen Versammlung des Europarats:

„Die Politik ist laut Artikel 25 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verpflichtet, für alle Menschen einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten. Dazu gehört auch ausdrücklich menschenwürdiges Wohnen, worunter mindestens die Vermeidung von Wohnungslosigkeit und schlechten Wohnverhältnissen zu verstehen ist.

Die von Schwarz-gelb Ende letzten Jahres verabschiedete Reform des Mietrechts geht jedoch vor allem zu Lasten der Mehrheit der Mieterinnen und Mieter. Von der Absenkung der Obergrenze für Mieterhöhungen in besonders begehrten Städten und Stadtvierteln von 20 auf 15 Prozent profitiert bestenfalls eine schmale soziale Schicht von meist Besserverdienenden. Arme und Einkommensschwache haben diese Viertel häufig längst verlassen, da die dortigen Mieten bereits seit langem für viele unbezahlbar geworden sind.

Angesichts der aktuellen Mietpreisentwicklung und dem offensichtlichem Mangel an bezahlbarem Wohnraum muss vor allem preiswerter Wohnraum geschaffen werden. Die Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau sind auf 700 Millionen EURO aufzustocken, Mietaufschläge bei Neuvermietungen müssen ausgeschlossen werden und bei bestehenden Wohnraumverträgen ist die Höhe der Wohnkosten auf maximal 30 Prozent des Haushaltseinkommens zu begrenzen. Luxussanierungen durch Immobilienhaie und Spekulanten mit Kostenabwälzung auf Mieterinnen und Mieter müssen untersagt werden.“