Weltflüchtlingstag: Schutz statt Abschreckung!

Katrin Werner, MdB

„Die Bundesrepublik ist nach der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und dem Zusatzprotokoll von 1967 verpflichtet, politisch Verfolgten Schutz zu gewähren. Seit der Änderung des Grundgesetzes 1992 durch CDU-CSU-FDP-SPD ist das deutsche Asylrecht nur noch auf Verhinderung der Asylsuche und Abschreckung der Asylsuchenden ausgerichtet“, kommentiert Katrin Werner, Mitglied des Menschenrechtsausschusses und der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, anlässlich des Weltflüchtlingstags am 20. Juni. Werner weiter:

„Zu diesem Abschreckungssystem gehört, dass die Sozialleistungen für Asylsuchende deutlich unter den Hartz IV-Regelsätzen liegen. Es ist deshalb ein hoffnungsvolles Zeichen, dass gerade am Weltflüchtlingstag die Verhandlung über die Höhe der Leistungssätze für Asylsuchende vor dem Bundesverfassungsgericht stattfindet. Es ist zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht analog zum Hartz-IV-Urteil die Verfassungswidrigkeit der derzeitigen Regelung feststellt.

Eine weitere Abschreckungsmaßnahme ist das Flughafenverfahren: Flüchtlinge, die keine oder gefälschte Ausweispapiere bei sich haben, müssen solange im Transitbereich des Flughafens verbleiben, bis ihr Antrag bearbeitet wird. Laut Aussage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist dieser Aufenthalt auf 19 Tage begrenzt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mehrfach darauf hingewiesen, dass bereits ein Aufenthalt von 10 Tagen einen Freiheitsentzug darstellt. Auch auf dem Willy-Brandt-Flughafen ist ein solches »Flughafengefängnis« vorgesehen. Es ist makaber, dass der Bau des Willy-Brandt-Flughafens noch nicht abgeschlossen ist, aber das »Flughafengefängnis« schon bereit steht.

Die Flüchtlingspolitik der angeblich christlich-liberalen Bundesregierung ist zutiefst inhuman: die Abschreckung von Flüchtlingen hat für sie eindeutig Vorrang vor dem Schutz der Hilfesuchenden. Deutschland igelt sich in der „Festung Europa“ ein und ignoriert damit seine völkerrechtlichen Staatenpflichten zum Schutz von Flüchtlingen.“