Zustände in Aufnahmeeinrichtung Hermeskeil nicht hinnehmbar

Laut uns bekannten Informationen gibt es in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) in Hermeskeil massive Probleme. Insbesondere die Versorgung von schwangeren Geflüchteten muss dringend verbessert werden. Bereits im Dezember 2015 war Hermeskeil mit einem „Badepass“ für Geflüchtete negativ aufgefallen.

„Niemand in der AfA hat einen Überblick ob und wie viele Schwangere dort untergebracht sind. Auch die Betreuung durch Ärzte und Hebammen ist unzureichend. Gegen eine Hebamme wurde gar ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen, nachdem sie auf die Probleme aufmerksam machte“, fasst die Trierer Bundestagsabgeordnete Katrin Werner zusammen.

Hinzu kommen die schlechten hygienischen Zustände und das unsensible Verhalten von AfA-Leitung und Sicherheitsdienst. Eine Schwangere hat ihr Kind gar auf der Toilette geboren, da der Sicherheitsdienst keinen Anlass sah, einen Krankenwagen zu rufen. Eine Geflüchtete wurde, obwohl hochschwanger, in eine Kommune verlegt, sodass ihre Kinder alleine in der neuen Wohnung bleiben mussten, als die Wehen einsetzten.

Viele Schwangere haben zudem einen viel zu niedrigen Hämoglobinwert, da das in der AfA angebotene Essen zu wenig Eisen enthält. Eine für Mutter und Kind gefährliche Situation. Vorschläge über Nahrungsergänzungsmittel den Wert zu erhöhen wurden nicht angenommen. Stattdessen sollten die Frauen sich die Tabletten doch selbst von ihrem Taschengeld kaufen – genauso wie andere Medikamente, die Schwangere in Deutschland normalerweise von ihrer Krankenkasse bezahlt bekommen.

Es lassen sich viele weitere Beispiele anführen: nicht stattfindende U-Untersuchungen, fehlende Mutterpässe, keine eigenen Betten für Babys und Kleinkinder, schlechte Versorgung mit Medikamenten, zu wenige ÜbersetzerInnen usw.

„Leider muss davon ausgegangen werden, dass die AfA in Hermeskeil symptomatisch für die Zustände auch in den anderen AfAs in Rheinland-Pfalz ist. Die Landesregierung versagt hier jeden Tag aufs Neue– nicht umsonst sind Schwangere nach der EU-Aufnahmerichtlinie besonders schutzbedürftige Personen“, erklärt Katrin Werner.