Religionsfreiheit für christliche Minderheit in der Türkei gewährleisten

Katrin Werner

Zur Aufforderung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, an die Türkei, die Rechte der christlichen Minderheiten zu achten, erklärt MdB Katrin Werner, Mitglied im Menschenrechtsausschuss:

Zur Aufforderung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, an die Türkei, die Rechte der christlichen Minderheiten zu achten, erklärt MdB Katrin Werner, Mitglied im Menschenrechtsausschuss:

„Ich unterstütze die Forderung von Erzbischof Zollitsch, dass die Türkei die Lage der christlichen Minderheiten deutlich verbessern muss. Die Politik der Nadelstiche gegen die Christinnen und Christen muss aufhören. Über dem syrisch-orthodoxen Kloster Mor Gabriel schwebt unverändert das Damoklesschwert der Enteignung. Damit würde das kulturelle und religiöse Zentrum der Aramäer/Assyrer in der Türkei endgültig ausgelöscht. Mor Gabriel droht dasselbe Schicksal wie der berühmten armenischen Kirche auf der Insel Akdamar im Van-See, die nach aufwändiger Restauration in ein Museum umgewandelt wurde, in dem keine Gottesdienste stattfinden dürfen. Die Christinnen und Christen in der Türkei benötigen keine Museen, sondern Gotteshäuser, in denen sie ungehindert ihren Glauben praktizieren können. Religionsfreiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht und keine Gefahr für die Einheit einer Nation. Mit diesem historischen Irrtum muss die Türkei aufräumen, dieser Weg bringt sie nicht in die EU.“