Katrin Werner, DIE LINKE: Ein bisschen Barrierefreiheit ist leider exklusiv

Ein bisschen Barrierefreiheit ist leider exklusiv

Katrin Werner, MdB

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

seit fünf Jahren gilt in unserem Land eine Konvention, die man die modernste Menschenrechtsvereinbarung nennt.

Was hat sich für 7 Millionen schwerbehinderte Menschen, insgesamt 20 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen im Alltag praktisch verbessert, verschlechtert oder blieb, wie es war?

Übereinstimmend sagen viele: es wird schwieriger, den Alltag zu organisieren. Es fehlt inklusive Infrastruktur. Mittelfristig fehlen drei Millionen barrierefreie Wohnungen in Deutschland, Defizit steigend. Nur jede dritte Arztpraxis ist wenigstens rollstuhlgerecht.

Noch immer blüht eine Landschaft von Sonderwelten: Heime, in denen im Minutentakt verrichtet wird. Werkstätten, in denen für Dumpinglöhne auch für Rüstungs-unternehmen, wie in Bremerhaven, gearbeitet wird. Und Förderschulen, die 75 % der Schüler ohne Abschluß verlassen. *

Nach der UN-Konvention jedoch muß Politik Menschen mit Behinderungen absichern, fördern und ermutigen, selbstbestimmt zu leben, also Räume öffnen für Selbstentfaltung. Wie für jeden anderen Menschen auch.

Inklusion braucht deshalb „angemessene Vorkehrungen“ für den Einzelfall im Zusammenspiel mit vielen „geeigneten Maßnahmen“ im Großen.

Artikel 4 der UN-Konvention spricht davon “alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwal-tungs- und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu treffen“.

Deshalb unterstützen wir den Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN, zunächst das Behinderten-Gleichstellungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu novellieren.

Denn es geht in dieser Wahlperiode nicht isoliert um das Bundesteilhabegesetz. Das SGB IX, sagen Wissenschaftler, steht zu 80 % nur auf dem Papier. Auch in diesem Gesetz ist der Behinderungsbegriff zu ändern. Es geht auch um den arbeitnehmerähnlichen Status und ein Recht auf bedarfsgerechte Assistenz in allen Lebensphasen und Lebenslagen – und zwar unabhängig von Einkommen und Vermögen.

Gebraucht wird eine soziale Umwelt, an der alle Menschen mit Beeinträchtigungen teilhaben können. Das sind auch ältere Menschen und Menschen mit chronischen Erkrankungen, das sind Familien mit Kleinkindern und Kinder selbst, nicht nur Menschen mit einem Behinderungsgrad. Es geht um alle Menschen mit dauerhaftem oder zeitweiligen Unterstützungsbedarf.

Es gibt eben auch thematische focal points. Einer davon ist in der Konvention die Barrierefreiheit. Aus Sicht der betroffenen Menschen heißt das: im Alltag - zu jeder Zeit - nahezu jeden Ort, jede Einrichtung, jedes Angebot und jede Information erreichen, nutzen und verstehen zu können. Ohne Bittgänge, Kostenvorbehalte oder Vermögensanrechnung.

Schon 2011 forderten die Landesbe-hindertenbeauftragten in ihrer Dresdener Erklärung  energischere Schritte. Der Teilhabebericht von 2013 zeigt, dass sie fehlen. Aber inklusive Strukturen wird es ohne Barrierefreiheit nicht geben. Und ein bisschen Barrierefreiheit ist leider exklusiv.

Einzel- und Pilotprojekte reichen nicht. Barrierefreie Lösungen im Alltag müssen leider immer wieder eingefordert, erstritten oder eingeklagt werden.

Zuletzt kritisierte der Bundesrechnungshof dass vom Bundesverkehrsministerium und Deutscher Bahn AG "die Bahnsteige an mehr als 3.900 kleineren Bahnhöfen pauschal als stufenfrei bewertet werden, selbst wenn die Bahnsteige ausschließlich über Treppen erreichbar sind."

Zwei Drittel oder 69% aller Bahnhöfe werden so indirekt als barrierefrei ausgegeben, obgleich sie für Rollstuhlfahrer oder Menschen mit größeren Mobilitäts-einschränkungen kaum nutzbar sind.

Deshalb fordert die Fraktion DIE LINKE ein Sofortprogramm zur Beseitigung bestehender Barrieren in Höhe von jährlich einer Milliarde Euro für einen Zeitraum von 5 Jahren. Wir wollen eine konkrete Tat, die die Lebenslagen von Menschen mit Unterstützungsbedarf praktisch verbessert.

Wir wollen ein Signal, dass Teilhabe mehr ist als ein einzelner Leistungsanspruch, sondern Wert und Wirklichkeit für alle, ein soziales Gut. 

Nachgezahlte Steuermilliarden scheinen uns dafür geeignet. Sie sollten nicht zuerst dafür verwendet werden, Banken zu retten, die gerade an hinterzogenen Steuern gut verdienten.

Wir wollen diese Barrierenbeseitigung bewußt als Zusatzprogramm, neben dem Bundesleistungsgesetz. Dabei betonen wir, dass mit dem Teilhabegesetz keine und keiner schlechter gestellt werden darf. Aber wir sehen auch: Die Entlastung  der Kommunen von den Kosten der Eingliederungshilfe räumt keine einzige Barriere fort.

Wir wollen ein Programm, das in den Kommunen wirkt. Dort, wo Menschen zum Arzt gehen oder rollen, wo sie in der Schule oder im Theater hören können, was sie nicht sehen oder in Bildern verstehen, was Buchstaben ihnen nicht verraten. Dort, wo sie ihr Recht selbst vertreten, im Rathaus oder im Gericht. Dort, wo sie arbeiten und Freunde am Stammtisch treffen. Dort, wo sie wohnen; daheim, statt im Heim.

Wir wollen von Anfang an eine fachkundige Begleitung durch das Bundeskompetenz-zentrum Barrierefreiheit und eine Evaluation dieses Programmes, damit es nachhaltig wird.

Wir wollen eine Regierung mit menschen-rechtlichem Tatendrang und beantragen deshalb eine „geeignete Maßnahme“, wie sie die UN-Konvention versteht.

Nicht mehr und nicht weniger.

*(Je nach Bundesland erreichen zwischen 57 und 97 Prozent von ihnen keinen Hauptschulabschluss. Als Folge stammt mehr als die Hälfte der Jugendlichen, die 2008 die Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen haben, aus Förderschulen)