Katrin Werner, DIE LINKE: Mogelpackung statt Meilenstein

Mogelpackung statt Meilenstein

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielleicht vorab, Frau Mast: Dietmar Bartsch hat geredet – und ich bin ihm dankbar dafür –, und auch die Fraktionsvorsitzende der Grünen hat geredet. Sie haben so noch einmal die Wichtigkeit dieser Debatte betont.

(Kerstin Tack [SPD]: So wichtig ist es ihm gerade! So wichtig ist es ihm!)

– Er hat sich persönlich entschuldigt. Er musste zu einem Treffen mit dem Netzwerk Kinderarmut. Das ist auch ein wichtiges Thema.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Kommen wir zur Debatte. Die Verbesserungen im Gesetz wurden von beiden Oppositionsfraktionen erwähnt. Sie legen in einem Großteil Ihrer jetzigen Redebeiträgen wie wahrscheinlich auch in Ihren zukünftigen Redebeiträgen das Augenmerk auf diese Verbesserungen, nämlich auf die 68 Änderungsanträge, durch die der schlechte Entwurf aus dem Ministerium Nahles verbessert wurde. Dazu sage ich: Die Verbesserungen wurden aufgrund des Protestes von betroffenen Menschen mit Behinderungen, von Verbänden und Organisationen angegangen. Ich möchte den Menschen, die sich eingesetzt haben, ganz klar Danke sagen; der Protest wurde ja erwähnt.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Lassen Sie mich, damit Sie es verstehen, einfach etwas zum Kern der Debatte sagen. Sie haben versprochen, ein Bundesteilhabegesetz auf den Tisch zu legen, das im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention geschrieben wird. Aber die Grundvoraussetzung dafür wäre, dass man sich erst einmal mit dem Begriff „Behinderung“ auseinandersetzt. Aber dieser Begriff aus der UN-Behindertenrechtskonvention ist nicht vollumfänglich übernommen worden. Ich kann Ihnen dazu eine Lektüre empfehlen, und zwar die Stellungnahme der Monitoringstelle vom Deutschen Institut für Menschenrechte, in der ganz klar kritisiert wird, dass Sie eben nicht den kompletten Begriff übernehmen. Bei ihnen fehlen die Worte „volle“ und „wirksame“ Teilhabe. Die sind aber entscheidend. Wenn Sie den Begriff komplett übernehmen würden, dann würden Sie in § 104 – es gab hierzu einen entsprechenden Änderungsantrag – nicht immer noch von „Zumutbarkeit“ und von „prüfen“ reden. Da geht es nämlich genau um die Wahlfreiheit, um die Angst, ins Heim abgeschoben zu werden, und die gibt es heute schon.

Herr Schiewerling, auf der Pressekonferenz am Montag wussten Sie noch nicht von dem Fall aus Freiburg. Es ist momentan nicht nur ein Mensch in Freiburg davon betroffen, in ein Heim abgeschoben zu werden, sondern es sind mehr als zehn Personen, die sich regelmäßig treffen. Sie sind aktuell von der Abschiebung in ein Heim betroffen, weil laut Amt die Übernahme der Kosten für das Wohnen zu Hause nicht zumutbar ist.

Ein Mann soll im Februar abgeschoben werden, und dieser Mensch fängt an, zu hungern. Er selber sagt: Er wird sich zu Tode hungern, wenn er ins Heim gehen muss. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ändern Sie so etwas nicht. Wenn Sie es geändert hätten, dann gäbe es ein Vetorecht. Die SPD hätte für dieses Vetorecht kämpfen müssen.

(Kerstin Tack [SPD]: Leute!)

Aber es gibt keine Änderung, und genau darum haben die Menschen Angst.

Zu einem weiteren Änderungsantrag.

Frau Tack hat noch ihren Redebeitrag.

Sie hätten bei den Assistenzleistungen, wo es um das Selbstbestimmte geht, weitere Änderungen vornehmen sollen. Sie nehmen das Zwangspooling zwar an ein oder zwei Stellen heraus, und zwar im sozialen, im persönlichen, im privaten Bereich – dabei geht es darum, dass man mit Freunden weggehen kann – und im Bereich der kompletten persönlichen Lebensplanung; Sie können aber weiter zwangspoolen im kulturellen und hauswirtschaftlichen Bereich. Was ist der kulturelle Bereich? Ist das der Theaterbesuch? Ist das der Kinobesuch? Was ist das? Wer stellt das gegenüber? Das Amt entscheidet. – Und was sind hauswirtschaftliche Tätigkeiten? Dabei geht es um genau das, was im persönlichen Umfeld gewährleistet werden muss. In diesen Bereichen gibt es weiter Einschränkungen. Diese Einschränkungen sind, ganz ehrlich gesagt, Blödsinn.

Übermorgen ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung. Ich hätte mir gewünscht – das wäre ein Geschenk gewesen –, dass Sie die Menschenrechte umgesetzt hätten, dass Sie Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt hätten. Mit dieser Vorlage tun Sie genau das aber nicht.

Herr Schiewerling, die CDU war einmal ganz mutig, und zwar 1973, als die sie forderte, die Leistungen „unabhängig von Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Betroffenen und ihrer Familien zu gewähren“. Wenn Sie das in diese Vorlage geschrieben hätten, wären Sie mutig gewesen.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Insofern bleibe ich bei dem Schlusssatz meiner letzten Rede.

Danke.

(Beifall bei der LINKEN)