Katrin Werner, DIE LINKE: Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen

Rede zum Antrag "Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen"

Katrin Werner, MdB

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Im Koalitionsvertrag steht:

Wir wollen die Integration von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt begleiten und so die Beschäftigungssituation nachhaltig verbessern.
Man könnte denken: Wo ein Wille, da auch ein Weg. Leider weit gefehlt: Von einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderung zugänglichen Arbeitsmarkt, wie ihn die UN-Behindertenrechtskonvention im Artikel 27 fordert, sind wir meilenweit entfernt.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Die Fakten sind aus unserer Sicht alarmierend: Im Januar 2015 waren 187 000 schwerbehinderte Menschen als arbeitslos gemeldet. Ihre Arbeitslosenquote ist mit 14 Prozent mehr als doppelt so hoch wie die allgemeine. Die Arbeitslosenzahlen von Menschen mit Behinderung nehmen seit Jahren zu, und der Umfang der Beschäftigung in Sonderwelten wie Werkstätten steigt an. Sie können vom angeblichen Aufschwung des Arbeitsmarktes nicht profitieren. Sie bleiben einfach Bittsteller vor vernagelten Türen.
Etwa 300 000 Menschen befinden sich derzeit in einer Werkstatt. Ihr durchschnittlicher Lohn liegt bei 180 Euro, und das oft bei einem Achtstundentag. Das ist diskriminierend und viel zu wenig fürs Leben.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Alle Menschen haben das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Sie haben das Recht, durch tarifliche Entlohnung ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Es reicht nicht aus, nur das System zu öffnen. Wir müssen auch bereit sein, Sonderstrukturen abzubauen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Die schrittweise Umstrukturierung und damit die Abschaffung der Werkstätten, wie sie auch der UN-Fachausschuss zur Überprüfung der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland empfiehlt, ist ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung.
Wir brauchen eine Gesellschaft, in der jeder Mensch das Recht hat, seine Arbeit frei zu wählen. Wir brauchen sofort ausreichend akzeptable Alternativen für Menschen, die nicht in einer Werkstatt arbeiten wollen. Und wir brauchen eine unabhängige Beratung von Betroffenen genauso wie ein Budget für Arbeit als gesetzlichen Leistungsanspruch.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Der UN-Fachausschuss empfiehlt, speziell die Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen mit Behinderungen in Deutschland auszubauen.
Was die vielen Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderungen betrifft: Auch hier brauchen wir einen Bewusstseinswandel aller Akteure. Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen lieber noch die gesetzliche Ausgleichsabgabe von monatlich bis zu 290 Euro, als Menschen mit Behinderungen einzustellen. Umgekehrt sind jeder vierten Arbeitgeberin bzw. jedem vierten Arbeitgeber die finanziellen Fördermöglichkeiten unbekannt. Das ist nicht mehr hinzunehmen und muss dringend geändert werden!

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Weit über die Hälfte aller Unternehmen erfüllt nicht die festgeschriebene Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderungen.
Meine Damen und Herren, die derzeitige gesetzlich vorgeschriebene Quote von 5 Prozent Menschen mit Behinderungen unter den Beschäftigten ist viel zu gering. Wir finden, die Quote muss endlich auf 6 Prozent - besser sogar noch mehr - angehoben werden.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Warum drücken sich immer noch so viele Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen davor, Menschen mit Behinderungen einzustellen? Weil Sie die Ausgleichsabgabe einfach aus ihrer Portokasse bezahlen können. Die Ausgleichsabgabe ist so deutlich anzuheben, dass Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen die Beschäftigungspflicht nicht mehr umgehen. Im Gegenzug müssen Unternehmen, die die Beschäftigungspflicht mehr als erfüllen, steuerlich begünstigt werden.

(Beifall bei der LINKEN)


Menschen mit Behinderungen sind für den Arbeitsmarkt oft eine große Bereicherung. Das zeigen uns die inklusiv arbeitenden Unternehmen. Mehr als Dreiviertel der Unternehmerinnen und Unternehmer sehen gar keinen Leistungsunterschied zwischen Berufstätigen mit und ohne Behinderungen. Nicht selten ist ihre Fachkompetenz und Qualifikation höher als die der Kollegen.
Finden Menschen mit Behinderungen einen Arbeitsplatz, so stellen sich ihnen weitere Hürden in den Weg. Fast die Hälfte aller Arbeitsplätze von Beschäftigten mit Behinderungen ist nicht barrierefrei. Das darf einfach nicht mehr sein!

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Arbeitsplätze müssen generell barrierefrei sein. Barrierefreiheit darf nicht erst hergestellt werden, wenn ein Mensch mit Behinderungen beschäftigt wird. Barrierefreie Arbeitsplätze sind für uns alle gut. Braucht ein Mensch für seine Arbeit persönliche Assistenz, so muss er sie natürlich erhalten.
Um die Selbstvertretung der Beschäftigten in den Werkstätten zu stärken, sind Mitbestimmungsrechte für Werkstatträte als Sofortmaßnahme einzuführen. Die Schwerbehindertenvertretung mahnt schon seit einigen Jahren die Ausweitung und Verbesserung ihrer Mitbestimmungsrechte an.

Menschen, egal ob mit Behinderungen oder ohne, haben nach Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ein Recht auf Arbeit und nicht nur ein Recht auf eine arbeitsähnliche Beschäftigung.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wir alle haben ein Recht auf eine freie Berufswahl, gerechte und gute Arbeitsbedingungen sowie das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Dieses Menschenrecht muss endlich für alle Menschen umgesetzt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, ich bin ganz sicher, dass ich den meisten von Ihnen aus dem Herzen gesprochen habe. Deshalb dürfte es für Sie ein Leichtes sein, unserem Antrag zuzustimmen. Tun Sie es einfach!
Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Video zur Rede