„Pussy-Riot“-Prozess: Politische Strafjustiz obsiegt über politische Kunst

Katrin Werner, MdB

„Der Prozess gegen Pussy-Riot ist ein Rückschritt für Menschenrechte und Demokratie in Russland,“ konstatieren die beiden Abgeordneten des Menschenrechtsausschusses der Fraktion DIE LINKE, Katrin Werner und Annette Groth, anlässlich des Urteilspruchs gegen die drei Sängerinnen der russischen Frauenpunkband.

Annette Groth: „Die Verurteilung der feministischen Musikerinnen zu zwei Jahren Lagerhaft ist der vorerst traurige Schlusspunkt eines politischen Schauprozesses. Die Anklage wegen „Rowdytums aufgrund von Religionshass“ ist schlicht absurd und das drakonische Strafmaß völlig unangemessen. Ich möchte daran erinnern, dass Russland die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert hat, die ebenso wie die Verfassung der Russischen Föderation die Kunstfreiheit schützt. Ich hoffe, dass das Gerichtsurteil in einem Berufungsverfahren doch noch aufgehoben wird und die Künstlerinnen freikommen.“

Katrin Werner: „In einem säkularen und pluralistischen Staat darf die Freiheit der politischen Kunst nicht eingeschränkt werden. Pussy Riot ist eine feministische Punkband, bei der provokantes Auftreten Teil der künstlerischen Inszenierung von politischem Protest ist. Es ist aber kein Religionshass, nur weil eine Kirche als Aufführungsort zweckentfremdet wird. Außerdem muss auch eine gesellschaftliche Kritik an der russisch-orthodoxen Kirche erlaubt sein, dies ist keineswegs gleichbedeutend mit einer Herabwürdigung der christlichen Religion. Politische Kunst und ihre jeweiligen Ausdrucksstile müssen nicht allen gefallen, allerdings dürfen daraus keine schweren Verbrechen und langjährige Haftstrafen konstruiert werden. Der Schauprozess gegen Pussy Riot zeigt einmal mehr den besorgniserregenden Trend zu einer stärkeren autoritären Reglementierung der Zivilgesellschaft in Russlan