Völkermord in Ruanda umfassend aufarbeiten

Katrin Werner, MdB

„Die juristische und gesellschaftliche Aufarbeitung des Völkermords in Ruanda muss intensiviert werden“ erklärt MdB Katrin Werner, Mitglied des Menschenrechtsausschusses und der Parlamentarischen Versammlung des Europarats anlässlich des Internationalen Gedenktags an den Völkermord am 7. April.

Werner weiter: „Anfang April 1994 begann die von langer Hand systematisch vorbereitete Massenvernichtung von Tutsis und oppositionellen Hutus durch radikale Hutu-Milizen in dem zentralafrikanischen Land. Binnen 100 Tagen wurden nahezu Drei Viertel der Tutsi-Bevölkerung, insgesamt zwischen 800.000 und 1 Million Menschen, mit extremer Brutalität ermordet. Es handelt sich um eine der höchsten Vernichtungsquoten bei einem Völkermord in der Geschichte weltweit. Auch beträchtliche Teile der Hutu-Zivilbevölkerung schlossen sich den Massenmorden der bewaffneten Milizen an.

Meine aufrichtige Anteilnahme gilt den Opfern und Überlebenden des Genozids. Es reicht nicht aus, das Verbrechen nur beim richtigen Namen zu nennen. Es müssen vor allem Konsequenzen gezogen werden, damit sich ein solches Verbrechen hoffentlich niemals wiederholt. Die Opfer müssen geschützt und die Täter bestraft werden.

Es ist zu begrüßen, dass Ruanda seit langem eine Politik der nationalen Versöhnung praktiziert und der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda bislang 69 Urteile zum Völkermord gefällt hat. Es zeugt von Vorbildcharakter, dass sich Jean Kambanda, damaliger Regierungschef Ruandas, vor Gericht verantworten musste und sich selbst für schuldig bekannte.

Es besteht jedoch noch unverändert großer Aufklärungsbedarf über die Rolle Frankreichs während des Genozids. Den Anschuldigungen von ruandischer Seite, wonach französische Legionäre in Hutu-Armeeeinheiten eingegliedert worden wären und aktiv an den Massakern teilgenommen hätten, muss nachgegangen werden. Ehemalige Spitzenpolitiker Frankreichs dürfen für den Internationalen Strafgerichtshof nicht unantastbar sein.“