„Kampfübung in Trier-Kürenz: Vorschriften missachtet - Bundeswehr-Landeskommandeur räumt Versäumnis ein“

Trierischer Volksfreund

„Die Trierer Bundestagsabgeordnete Katrin Werner (Die Linke) hat eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Aus der Antwort geht ebenso wie aus den Äußerungen des Landeskommandeurs klar hervor, dass die Fallschirmjäger der Luftlandebrigade 1 gegen ein genau definiertes Genehmigungsverfahren verstoßen haben. In der Antwort des Bundeskanzleramts heißt es wörtlich: "Die Durchführung von Ausbildungs- und Übungsvorhaben der Bundeswehr wird unter Einbindung der zivil zuständigen Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden in einem festgelegten Verfahren genehmigt." Aktionen außerhalb von Kasernen und Truppenübungsplätzen sind die Regel: Allein 2015 sind laut Mitteilung aus Berlin bereits 435 Übungen und Ausbildungen außerhalb militärischer Liegenschaften gelaufen. Jp“

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