„Kein Wunsch- und Wahlrecht im Bundesteilhabegesetz“

scharf links

[…] "Dieses Bundesteilhabegesetz verdient seinen Namen nicht. Es verbessert die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen kaum. Leistungen sind immer noch abhängig vom Geldbeutel der Betroffenen, das Wunsch- und Wahlrecht wird unter Kostenvorbehalt gestellt, und der leistungsberechtigte Personenkreis wird stark eingeschränkt. Das hat nichts mit der Verwirklichung von Menschenrechten zu tun, das ist ein inakzeptables Spargesetz", sagt Katrin Werner, behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den heute vom Kabinett beschlossenen Entwurf zum Bundesteilhabegesetz. […]

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