„Uns steht das Wasser bis zum Hals – Unveränderte pauschale Vergütung gefährdet Existenz der Betreuungsvereine“

Trierischer Volksfreund

"[…] „Uns Betreuungsvereinen steht das Wasser bis zum Hals." Das bekamen Katarina Barley (SPD), Bernhard Kaster (CDU), Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) und Katrin Werner (Die Linke) in getrennten Informationsgesprächen zu hören.
Denn zwar werden die Fachkräfte von den Vereinen nach den gängigen Tarifverträgen im öffentlichen Dienst bezahlt, was in den vergangenen zehn Jahren zu einer Personalkostenerhöhung von 15 Prozent geführt hat. Die per Gesetz geregelte Vergütung für den Einzelfall ist in dieser Zeit allerdings gleich geblieben. […]“

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-          Dazu: „Extra Sozialverbände und Betreuung von Alten und Behinderten“ in Trierischer Volksfreund

„Katrin Werner, Mitglied des Bundestags, Die Linke:

DIE LINKE ist der Auffassung, dass Menschen mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen einen Anspruch auf volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben. Dieses Recht ist in der rechtsverbindlichen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) u.a. in Artikel 19 – „Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft“ - festgeschrieben.

Wir fordern einkommens- und vermögensunabhängige Teilhabeleistungen, in deren Zentrum bedarfsgerechte, persönliche Assistenz in allen Lebenslagen und -phasen sowie gesellschaftlichen Bereichen stehen sollte. Ebenfalls bedarf es des Aufbaus beitragsfreier, unabhängiger und wohnortnaher Beratungsstrukturen – am besten im Sinne eines Peer Counceling (Betroffene beraten Betroffene) und deren institutioneller Förderung aus Bundesmitteln. Diese Ansprüche sollten im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) verankert werden (s. Bundestagsdrucksache 17/7889).

Ein großer Teil der Menschen, die unter Betreuung stehen, wären aus Sicht der LINKEN in der Lage, wenn sie die oben beschriebene persönliche Assistenz und unabhängige Beratung in Anspruch nehmen könnten, ihr Leben selbstbestimmt zu organisieren. Selbstverständlich wird es immer Menschen geben, die Betreuerinnen und Betreuer benötigen, um ihre Angelegenheiten zu regeln.

Menschen mit Behinderungen, die persönliche Assistenz und unabhängige Beratungen aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht nutzen können, muss ein niedrigschwelliger Zugang zur Betreuung ermöglicht werden. Artikel 12 – „Gleiche Anerkennung vor dem Recht“ - der UN-Behindertenrechtskonvention ist in diesem Zusammenhang maßgebend. Daraus folgt aus linker Sicht, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen „gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen“. Das bedeutet, dass die Menschen, die unter Betreuung stehen, sowie deren Angehörige das Recht auf Mitbestimmung nicht verlieren dürfen und Missbräuche, insbesondere betreuungsrechtliche Zwangsbehandlungen verhindert werden müssen. Mögliche Konflikte sind durch eine zuständige, unabhängige und unparteiische Behörde oder gerichtliche Stelle zu begleiten und zu lösen.

DIE LINKE ist der Meinung, dass die Betreuerinnen und Betreuer mehr Zeit für eine Person im Monat zugestanden bekommen müssen, die ihnen dann auch adäquat entlohnt werden sollte. Es muss eine menschenwürdige Betreuung garantiert werden – für beide Seiten.

Darüber hinaus befinden wir uns gerade in der internen Abstimmung zu diesem komplexen Thema.“