Zum Hauptinhalt springen

Antwortschreiben der AGF an den Petitionsausschuss Rheinland-Pfalz

Arbeitsgemeinschaft Frieden e.V.

wir danken Ihnen für ihre Antwort vom 4. Mai 2010 auf unsere Petition vom 18. März 2010 und möchten die Gelegenheit nutzen unsere Position noch einmal klarzustellen und zu erweitern

Sehr geehrter Herr Burgard, sehr geehrte Mitglieder des Petitionsausschusses,

wir danken Ihnen für ihre Antwort vom 4. Mai 2010 auf unsere Petition vom 18. März 2010 und möchten die Gelegenheit nutzen unsere Position noch einmal klarzustellen und zu erweitern. Selbstverständlich sind auch wir zutiefst davon überzeugt, dass politische Bildung mehr sein sollte als die reine Vermittlung von Fakten und Daten. Deshalb begrüßen wir auch ausdrücklich die Bemühungen des Bildungsministeriums die Bildung im Sinne von Toleranz, Vielfalt und Demokratie zu gestalten. Die politische Bildung sollte sich dabei aber nach den Mindestanforderungen des Beutelbacher Konsenses[1] richten, also dem Überwältigungsverbot, dem Kontroversitätsgebot und der Schülerorientierung.

Die Rahmenvereinbarung des Bildungsministeriums mit der Bundeswehr verstößt gegen diese anerkannten Grundsätze der politischen Bildung. Dies ist nicht nur unsere Meinung, sondern wird auch von anderen friedenspolitischen Institutionen wie der Informationsstelle Militarisierung e.V. (IMI)[2], der Internationalen Ärzteorganisation zur Verhütung des Atomkriegs/Ärzte in sozialer Verantwortung e.V.[3] (IPPNW) und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft[4] (GEW) geteilt. Im Besonderen das Kontroversitätsgebot sehen wir durch die Rahmenvereinbarung gefährdet. Dieses Gebot verlangt dass „Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen.“ Hier kritisieren wir, dass beispielsweise unterschiedliche Standpunkte zu den Auslandseinsätzen der Bundeswehr von Jugendoffizieren nicht dargestellt werden können. Im Gegenteil ist hier sogar eher ein Verstoß gegen das Überwältigungsverbot zu befürchten: „Es ist nicht erlaubt, den Schüler - mit welchen Mitteln auch immer - im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der "Gewinnung eines selbständigen Urteils" zu hindern.“ Diese Arten der Erziehung werden vom Beutelbacher Konsens nicht als Erziehung zur kritischen Loyalität, sondern als Indoktrination bezeichnet. Eine ähnliche Anforderung hat auch das rheinland-pfälzische Schulgesetz, das Lehrkräften eine differenzierte Darstellung von Themen vorschreibt: „Jede einseitige Unterrichtung und Information ist unzulässig.“[5]. Die Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr dient hingegen ausschließlich dem Zweck das Verständnis für politische Maßnahmen zu erhöhen[6]. Die Jugendoffiziere die diesem Ziel gesetzlich verpflichtet sind geraten unserer Ansicht nach in einen Konflikt mit den Anforderungen politischer Bildung.

Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) äußerte grundsätzliche Kritik an der Kooperationsvereinbarung: „Die politische Bildung – auch in Fragen der Sicherheitspolitik – gehört in die Hand der dafür ausgebildeten pädagogischen Fachleute und nicht in die von Jugendoffizieren. Die GEW fordert die Landesregierungen auf, entsprechende Passagen in den Kooperationsabkommen zu kündigen.“ Dazu passt auch ein weiterer wichtiger Kritikpunkt zu einer der „tragenden Säulen der Kooperation“: „die Unterstützung der Aus- und Weiterbildung von Referendarinnen und Referendaren sowie Lehrerinnen und Lehrern durch die Einbindung der hauptamtlichen Jugendoffiziere.“ Auf dieser Grundlage wurde die „Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern“ und die „Unterstützung bei Aus-, Fort- und Weiterbildung“ durch die Bundeswehr vereinbart. „Die GEW wendet sich entschieden gegen den zunehmenden Einfluss der Bundeswehr auf die inhaltliche Gestaltung des Unterrichts und der Lehreraus- und Fortbildung[7]“ Für uns stellt dies eine einseitige Einflussnahme auf zweiter Ebene dar.

Auch unser Hinweis auf das Schulgesetz Artikel 1: "In Erfüllung ihres Auftrags erzieht die Schule (...) zum gewaltfreien Zusammenleben und zur verpflichtenden Idee der Völkergemeinschaft." steht im Widerspruch zur Bundeswehr an Schulen, darauf wurde in ihrer Antwort bisher nicht eingegangen.

Auch was den Einsatz des Planspiels POL&IS angeht, konnten unsere Bedenken nicht ausgeräumt werden. Sie schrieben in ihrer Antwort, dass dieses Planspiel nach Auffassung des Bildungsministeriums didaktisch gut gelungen sei und Einblicke in politisches Handeln vermittle. Wir fragen uns allerdings in welche Art politischen Handelns hier Einblicke vermittelt werden. So wird in der Zeitschrift Ossietzky berichtet: „Letztlich stellte sich den Spielern immer die Frage, wann und wie sie das Militär einsetzen sollen, etwa »bei inneren Unruhen, z.B. durch sinkenden Lebensstandard und äußere Bedrohung«. Die Vorgabe lautete, in solchen Fällen sei »Handlungsbedarf gegeben«. Und: »Der Militärspieler kann die Regierung durch einen Putsch gewaltsam stürzen und die Macht übernehmen.« (Information der in Leipzig stationierten 13. Panzergrenadierdivision zu POL&IS)“[8]. Da das Planspiel nicht öffentlich zugänglich ist, verfügen wir nicht über genügend Informationen um die Aussage selbst bewerten zu können, allerdings halten wir sie für sehr beunruhigend. Wir würden uns deshalb wünschen, dass die politischen Inhalte und didaktischen Methoden des Planspiels POL&IS durch eine unabhängige Untersuchung überprüft werden, besonders im Bezug auf die Vereinbarkeit mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Natürlich erscheint das Angebot des Bildungsministeriums auch die Zusammenarbeit mit Kirchen und Anbietern von Zivil-, Friedens- oder Entwicklungshilfediensten weiter zu intensivieren auf den ersten Blick positiv, allerdings ändert dies nichts an unserer grundsätzlichen Kritik an der Rahmenvereinbarung mit der Bundeswehr. Auch von einem gleichberechtigten Beitrag kann nicht die Rede sein. So ist die Bundeswehr mit einem jährlichen Etat von 27 Millionen Euro für die Nachwuchswerbung ausgestattet und beschäftigt didaktisch geschulte und hauptberuflich tätige Jugendoffiziere und Wehrdienstberater. Diese Ungleichheit an finanziellen, personellen und materiellen Ressourcen würde auch durch einen Kooperationsvertrag mit zivilgesellschaftlichen Gruppierungen nicht behoben – eine solche Kooperation könnte sogar einer Legitimierung der Bundeswehrkooperation dienen.

Deshalb lehnen wir weiterhin die Rahmenvereinbarung mit der Bundeswehr ab und fordern, dass die politische Bildung in den Händen der Lehrkräfte bleibt. Wir bitten Sie die von uns genannten Punkte zu überprüfen um eine Rücknahme der Vereinbarung zu erwirken.

Mit freundlichen Grüßen,

Hermann Anell, Maria Kronenberg, Linde Andersen und Andrea Kockler vom AGF-Vorstand sowie Markus Pflüger Referent für Friedensarbeit der AGF



[1]              http://www.lpb-bw.de/beutelsbacher-konsens.html

[2]              http://imi-online.de/download/factsheetBWundSchule2010.pdf

[3]              http://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Frieden/Beschluss_bundeswehr.pdf

[4]              http://www.gew.de/Einfluss_der_Bundeswehr_an_Schulen_zurueckdraengen.htmlhttp://www.gew.de/Einfluss_der_Bundeswehr_an_Schulen_zurueckdraengen.html

[5]              SchulG RP §25 (1)

[6]              Jahresbericht der Jugendoffiziere 2008, Anlage 1 Ziffer 3

[7]              http://www.gew.de/Einfluss_der_Bundeswehr_an_Schulen_zurueckdraengen.html

[8]              www.sopos.org/aufsaetze/3cc9a389ceb0b/1.phtml

 

 

Zurück zum Kopf der Seite