"Gleiche Steuer - gleiche Rechte für Homosexuelle"
"Das Bundesverfassungsgericht hat gestern die diskriminierende Praxis im Steuerrecht rückwirkend bis 2001 aufgehoben und homosexuelle Partnerschaften mit heterosexuellen gleichgestellt."
"Gleiche Steuer - gleiche Rechte für Homosexuelle"
"Das Bundesverfassungsgericht hat gestern die diskriminierende Praxis im Steuerrecht rückwirkend bis 2001 aufgehoben und homosexuelle Partnerschaften mit heterosexuellen gleichgestellt." erklärt MdB Katrin Werner. "Es wird nun Zeit, dass die Politik die Konsequenzen zieht und Homosexuelle in allen Belangen gleichstellt."
Das Bundesverfassungsgericht beruft sich auf den Gleichheitsgrundsatz. Die Rechte homosexueller Paare wird damit durch das Grundgesetz geschützt, nun müssen weitere Gesetze erlassen werden, die ihre Rechte stärken.
Die gleichen Steuerrechte verlangen nun von der Politik auf jeder Ebene die Rechte von Homo- und Heterosexuellen gleichzustellen. DIE LINKE. fordert schon seit langem, dass das Ehegattensplitting wegfallen, die Ehe auch für Lesben und Schwulen geöffnet werden und das Apotionsrecht im Rahmen der europäischen Gesetzgebung auch für homosexuelle Paare geöffnet werden muss.
"Es wird Zeit, dass der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes für alle gilt" fordert Katrin Werner.