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„Vollständige Rückwirkung der Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften im Dienstrecht “

Katrin Werner

„.Der Regierungsentwurf zur ‚Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften‘ stellt gleichgeschlechtliche Partnerschaften im Besoldungs- und Versorgungsrecht mit Ehen gleich. Sie regelt jedoch keine vollständige Rückwirkung und ist seit neun Jahren überfällig. Damit verstößt der Entwurf gegen die EU-Antidiskriminierungsrichtlinien.“ erklärt Katrin Werner, Mitglied des Bundestages. DIE LINKE fordert eine vollständige Rückwirkung des Gleichstellungsgesetzes für alle gleichgeschlechtlichen Partnerschaften.“

 

Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist seit 01.08. 2001 gültig. Seitdem wurde keine Gleichstellung im Besoldungs- und Versorgungsrecht vorgenommen. Diese Gleichstellung wird jedoch vom Grundgesetz verlangt. Die Gleichstellung betrifft vor allem BeamtInnen, SoldatInnen und RichterInnen, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben.

 

Dem Gesetzentwurf soll die Änderungen im Besoldungs- und Versorgungsrecht rückwirkend erst ab 01.01.2009 gelten. Nach EU-Recht muss die Gleichstellung jedoch rückwirkend zur Umsetzung des Gesetzes vom 01.08.2001 gelten. Setzt die Bundesregierung dies nicht um, sind Betroffen nach EU-Gesetzgebung klageberechtigt.

 

DIE LINKE. fordert die totale Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften mit der Ehe – nicht nur im Dienstrecht!

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