CDU präsentiert sich als AfD light

Katrin Werner, MdB

„Dass der integrationspolitische Sprecher der CDU, Adolf Kessel, im Landtag Positionen der AfD vertritt, lässt Schlimmes für die kommende Legislaturperiode befürchten“, kommentiert die Landesvorsitzende der LINKEN Rheinland-Pfalz, Katrin Werner, die Debatte über sichere Herkunftsländer am vergangenen Mittwoch.

„Die CDU scheint momentan unter Profilneurose zu leiden und versucht nun mit äußerst plumpen Ressentiments im rechten Spektrum auf Stimmenfang zu gehen“, so die Bundestagsabgeordnete weiter. Hintergrund sind Kessels Aussagen, dass Armutsmigration kein Menschenrecht sei und sein Vorwurf, die Landesregierung schüre Überfremdungsängste. AfD-Fraktionschef Junge pflichtete ihm bei und bezeichnete die Landesregierung als Realitätsverweigerer.

„Tatsächlich sind jedoch Kessel und Junge die Realitätsverweigerer, wenn man sich mit den Maghreb-Staaten genauer beschäftigt“, kontert Werner unter Bezug auf einen Bericht von Amnesty International. „Besonders prägnant zeigt sich dies an der Situation von Homosexuellen, die in allen drei Ländern kriminalisiert werden. In Marokko wurden beispielsweise 2015 fünf Männer zu Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren verurteilt. Eine lesbische Frau in Tunesien wurde im gleichen Jahr viermal von Männern überfallen. Als sie dies bei der Polizei meldete, drohte man ihr, sie wegen ihrer sexuellen Orientierung zu inhaftieren.“

Dazu kommen weitere Menschenrechtsverletzungen. So hat Amnesty International Folter und Misshandlung in Marokko und Tunesien dokumentiert. Folgt man dem Bericht weiter, so gilt seit letztem Jahr in Tunesien zudem der Ausnahmezustand, Notstandsgesetze werden unverhältnismäßig repressiv angewendet. Anfang 2016 wurden 37 Männer im Süden des Landes wegen Verletzung einer Ausgangssperre zu Haftstrafen von bis zu drei Jahren verurteilt. In Algerien und Marokko wird zunehmend gegen kritische JournalistInnen und AktivistInnen vorgegangen und sie werden vermehrt zu Haftstrafen verurteilt.

„Diese Beispiele zeigen ganz klar: Homosexuelle Menschen und andere Gruppen werden im Maghreb verfolgt. Algerien, Marokko und Tunesien als ‚sicher‘ zu bezeichnen, ist vor diesem Hintergrund sowohl menschen- als auch verfassungsrechtlich falsch und nicht zu rechtfertigen. Das Recht aus Asyl ist ein Menschenrecht und darf nicht leichtfertig zur Disposition gestellt werden“, resümiert Werner.