Antrag zum Bundesteilhabegesetz im Bundestag diskutiert

Katrin Werner, MdB

Der Antrag der Bundestagfraktion DIE LINKE „Bundesteilhabegesetz zügig vorlegen – Volle Teilhabe ohne Armut garantieren“ (Drs. 18/1949) wurde am 03. Juli im Bundestag diskutiert. Dazu erklärt Katrin Werner als behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion:
„Leider wurde dieser Tagesordnungspunkt so weit in den Abend geschoben, dass keine wirkliche Debatte stattfinden konnte. Alle Wortmeldungen gingen zu Protokoll. Zwischenfragen waren also nicht möglich.
Erfreulich, dass die behindertenpolitischen Sprecher aller Fraktionen einmütig ein zügiges Handeln befürworten und mein Kollege von der CDU unser Anliegen, Eckpunkte endlich offen zu legen, aus Sicht seiner Fraktion ernst nahm. Ärgerlich bleibt: immer wieder wird eine gründliche Debatte beschworen. Als müßte man den Stein des Sysiphos den Berg hochrollen. Als hätte es diese Gründlichkeit in der Behindertenbewegung in den letzten sieben Jahren nicht schon gegeben.
Nichts war von Regierungsseite über den versteckten Kostenvorbe-halt im Koalitionsvertrag zur Teilhabegestaltung zu hören. An dieser Frage werden sich die Geister scheiden. Auch deshalb bekräftigt DIE LINKE: umfassende Beteiligung braucht eine breite öffentliche Debatte anhand konkreter Vorschläge.