Bundesteilhabegesetz im Bundestag verabschiedet

Katrin Werner, MdB

Nach monatelangem massivem Protest von Betroffenen haben CDU/CSU und SPD diese Woche 68 Änderungsanträge zum Bundesteilhabegesetz eingebracht. Diese waren am Mittwoch, den 30.11.16, Thema im Ausschuss Arbeit und Soziales. Notdürftig haben sie die größten Lücken gestopft, weil Betroffene ihnen das Gesetz um die Ohren gehauen haben. Eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen wird es mit dem Bundesteilhabegesetz jedoch weiterhin nicht geben.

Die Diskussion zu diesem Gesetz ging von Anfang an in die falsche Richtung. Es ging nie um die Verwirklichung von Menschenrechten, sondern immer nur um Kostendeckelungen. Statt Betroffenen eine selbstbestimmte Teilhabe zu ermöglichen, können sie weiter aus Kostengründen gezwungen werden in Heime zu ziehen oder sich eine Assistenz mit anderen zu teilen. Die Regierung sollte die wenigen vorgesehen Verbesserungen umsetzen und den Rest des Gesetzes im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention umfassend überarbeiten.

Am Donnerstag fand die abschließende Debatte im Deutschen Bundestag statt. Mit den Stimmen der Regierungskoalition, gegen die Stimmen der LINKEN und bei Enthaltung der Grünen, wurde das Gesetz verabschiedet.

Rede Dietmar Bartsch

Rede Katrin Werner