Contergan-Skandal: Opfer sollen EU-weit vergleichbare Entschädigung erhalten

Europäisches Parlament

Mehr als 50 Jahre nach dem Contergan-Skandal kämpfen die Opfer in mehreren EU Ländern noch immer nach einer Lösung, um die Kosten, die ihnen aufgrund ihrer gesundheitlichen und körperlichen Verfassung entstehen, zu decken. In einer am Donnerstag angenommenen Entschließung ruft das Parlament die EU und ihre Mitgliedstaaten dazu auf, sicherzustellen, dass alle betroffenen EU-Bürger eine vergleichbare Entschädigung erhalten. Die Abgeordneten fordern die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Maßnahmen zu koordinieren, mit denen die förmliche Anerkennung und die Entschädigung von Thalidomidgeschädigten geregelt werden. Die entsprechende Resolution wurde per Handzeichen angenommen. Da Deutschland eine besondere Verantwortung zukomme, so die Abgeordneten, sollte die Bundesregierung den Opfern ermöglichen, Leistungen der deutschen Conterganstiftung für behinderte Menschen in Anspruch zu nehmen. Weiterhin fordert das Parlament, dass Thalidomidgeschädigte aus dem Vereinigten Königreich, Spanien, Italien, Schweden oder anderen Mitgliedstaaten diese Leistungen als Gruppe in Anspruch nehmen können, wenn sie in ihren eigenen Ländern in gutem Glauben als thalidomidgeschädigte Menschen anerkannt wurden; Die EU-Kommission soll in einem Rahmenprotokoll auf EU-Ebene festlegen, dass alle thalidomidgeschädigten europäischen Bürger Entschädigungen in gleicher Höhe erhalten, und ein EU-Hilfsprogramm für die Opfer des Wirkstoffs Thalidomid und ihre Familien einrichten, so der Text der Entschließung. Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass unabhängig überprüfte Forschungsarbeiten eindeutig darauf schließen lassen, dass die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1970 in das Strafverfahren gegen die Chemie Grünenthal GmbH, den deutschen Hersteller von Contergan, eingriff und in der Folge die Schuld des Herstellers nicht ordnungsgemäß festgestellt werden konnte. Zudem seien darüber hinaus Schritte unternommen worden, um dafür zu sorgen, dass gegen das Unternehmen kein Zivilverfahren angestrengt wird.  

Die Pressemitteilung der Plenartagung vom 15.12.16 finden Sie hier zum Download im PDF-Format.