Das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit ist ein Menschenrecht!

Katrin Werner, MdB

Das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit ist ein Menschenrecht!
Zum Equal Pay Day erklärt die Menschenrechtspolitikerin und behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Katrin Werner:

„Lohnarbeit muss existenzsichernd sein, egal ob für Frauen, für Männer, für Menschen mit und ohne Behinderung, für sogenannte Langzeiterwerbslose, für unter 18 Jährige oder für Flüchtlinge. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist keine hohle Phrase, sondern Inhalt von Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ so Katrin Werner.

Nach wie vor können Menschen in Deutschland nicht von ihrer Lohnarbeit leben, so waren es im Jahr 2012 1,3 Millionen Erwerbstätige, die zusätzlich zu ihrem Gehalt Hartz IV-Leistungen beziehen mussten.  Durch verfehlte staatliche Politik wird es Unternehmen somit vereinfacht , schlechte Löhne zu bezahlen.
Ein Mindestlohn von 8,50 Euro wird diese Situation nicht verändern, im Gegenteil wären 41 Prozent der alleinstehenden Hartz IV-Leistungsberechtigten selbst bei einer Vollzeitbeschäftigung weiterhin auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen.

Die Arbeit in Niedriglohnsektoren betrifft in Deutschland nach wie vor allem Frauen, oftmals mit Mehrfachdiskriminierung. Zudem haben Frauen und Männer mit Behinderung kaum Zugang zum regulären Arbeitsmarkt, sondern werden stattdessen im Niedriglohnsektor der Werkstätten beschäftigt, ohne die gleichen Rechte wie ArbeitnehmerInnen in regulären Arbeitsverhältnissen. Deshalb muss die Debatte um Mindestlohn endlich auch Menschen mit Behinderung berücksichtigen.
Das gleiche gilt für Flüchtlinge in Flüchtlingsunterkünften. Obwohl sie in der Regel offiziell keine Arbeitserlaubnis haben, werden sie informell und unfreiwillig in den rechtsfreien Räumen der Unterkünfte in 1-Euro-Jobs ausgebeutet.
Katrin Werner weiter: „Die Funktion eines Mindestlohn muss es sein, allen Menschen unabhängig von Geschlecht, von körperlichen Einschränkungen oder vom Status, eine existenzsichernde Lohnarbeit zu sichern.“