Geldleistungen alleine reichen nicht!

Katrin Werner, MdB

Zur heutigen Debatte zur Vierten Änderung des Conterganstiftungsgesetzes sagt Katrin Werner, behindertenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag: "Der mit dem Gesetz verabschiedete erleichterte Zugang zu Leistungen und die Evaluierung der Stiftungsstruktur begrüßen wir sehr. Das alleine reicht aber nicht aus. Wir brauchen, eine Überarbeitung der Versorgung von Hinterbliebenen, mehr Selbstbestimmung  beim Umgang mit den Geldern auf Seiten der Betroffenen und die Schaffung von Gesundheitskompetenzzentren. Vor allem aber müssen wir eine unabhängige Historikerkommission zur Aufarbeitung des Skandals unter Einbeziehung der Betroffenen einsetzen. Nur so wird eine Entschuldigung des Staates für die Betroffenen glaubhaft sein. "

Jahrzehntelang gab es keine Entschädigung für contergangeschädigte Menschen. Ganz im Gegenteil, die Betroffenen mussten zusammen mit ihren Eltern um ihre Rechte kämpfen und wurden teilweise dabei noch degradiert. Erst 2013, also gut 50 Jahre nach einem der größten Arzneimittelskandale Deutschlands zu dem der Staat die Verantwortung übernommen hat, erhielten die Betroffenen mit dem Dritten Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz eine erste angemessene Rente.