Grundrecht verwirklichen!

Katrin Werner, MdB

 „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Seit dem 30. Juni 1994 steht dieses Diskriminierungsverbot im Grundgesetz. Tatsächlich werden Menschen mit Behinderungen jedoch noch immer diskriminiert. Anlässlich des 20. Jahrestages der Grundgesetzergänzung erklärt Katrin Werner, behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:
„Ein Benachteiligungsverbot ist das eine – die Möglichkeiten, volle Teilhabe durchzusetzen ist die andere Seite der Medaille. Es fehlt noch immer an Instrumenten, Verstöße gegen das Benachteiligungsverbot zu ahnden. Deshalb brauchen Betroffene endlich ein wirksames Verbandsklagerecht. Und Nachteilsausgleiche anrechnungsfrei in einem Bundesteilhabegesetz. Das Dogma des Kostenvorbehaltes muß endlich fallen.“
Zur Inklusionsdebatte im Spiegel und in der FAZ erklärt Werner weiter: „Es geht ein Riß durch unser Land. Banken dürfen Milliarden kosten, doch die Gleichstellung von benachteiligten Menschen – ob mit oder ohne Behinderung – soll kostenneutral sein. Das verstößt gegen das Grundgesetz. Und ist ein Nährboden für Debatten, in denen das Gespenst der Minderwertigkeit von Menschen wieder aufersteht.“

 


Vor diesem Hintergrund veröffentlicht die Bundestagsabgeordnete Auszüge aus der Bundestagsdebatte vom 30. Juni 1994 und erläutert:
„Diese Debatte zeigt das schwierige Ringen um die Änderung von Artikel 3 im Grundgesetz. Sie macht auch deutlich, was inzwischen erreicht wurde. Doch manche Wortwahl und Vorbehalte sind auch heute noch zu hören. Nach zwanzig Jahren! Warum verfassungsmäßig und völkerrechtlich garantierte Selbstverpflichtungen politisch so langsam und so inkonsequent in Deutschland umgesetzt werden, wäre öffentlich zu diskutieren.“