Medizinische Zwangsmaßnahmen und Betreuung

Am Mittwoch, den 25.01., waren ärztliche Zwangsbehandlungen, das Betreuungsrecht und die hierzu von der Bundesregierung geplanten Änderungen Thema der Regierungsbefragung. Ich habe nach der Vereinbarkeit von rechtlicher Betreuung mit der UN-Behindertenrechtskonvention gefragt. Dabei habe ich auf die Empfehlungen des UN-Fachausschusses hingewiesen. Dieser fordert alle ersetzenden Entscheidungsformen, wie die gesetzliche Betreuung, abzuschaffen und stattdessen ein System der unterstützten Entscheidung zu etablieren. Der Justizminister Heiko Maas wies darauf hin, dass die Empfehlungen des UN-Fachausschusses nicht rechtsverbindlich sind. Für die Bundesregierung war sie daher kein "Prüfungsmaßstab". So kann man auch mit Menschenrechten umgehen.

Die gesamte Regierungsbefragung finden Sie hier