Wahlrechtsausschlüsse abschaffen

Katrin Werner, MdB

In der Bundesrepublik Deutschland ist wahlberechtigt, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Davon sind bestimmte Gruppen jedoch ausgenommen. Menschen, denen zur Besorgung aller Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist oder die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und wegen befürchteter Allgemeingefährlichkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, werden vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen. Das heißt, sie dürfen weder wählen, noch sich zur Wahl stellen. Vergleichbare ausschließende Regelungen sind auch im Europawahlgesetz  zu finden.

Aufgrund dieser Regelungen sind etwa 85.000 Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen. Das ist ein klarer Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, die vorschreibt, dass allen Menschen die gleichen politischen Rechte garantiert werden müssen. Die Konvention ist im Jahre 2009 von Deutschland ratifiziert worden, das heißt sie ist geltendes Recht und muss umgesetzt werden.

Wir wollen die Wahlrechtsausschlüsse abschaffen. Alle Menschen müssen das gleiche Recht auf politische Teilhabe haben. Deswegen haben wir in der vergangenen Woche zusammen mit den Grünen einen Gesetzesentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht. Wir wollen den Entwurf in den kommenden Wochen abstimmen lassen und damit die Wahlrechtsausschlüsse noch vor der Bundestagswahl aufheben.

Die SPD hat in den vergangenen Wochen und Monaten mehrfach betont, dass sie ebenfalls eine Abschaffung der Wahlausschlüsse befürwortet. Nun haben die Abgeordneten der SPD die Möglichkeit ihren Worten auch Taten folgen zu lassen. Bekenntnisse für ein Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderungen reichen nicht aus, die bestehenden Barrieren müssen auch fallen!

Gesetzesentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht“  (PDF)