Zwangspooling und die damit verbundenen Kosteneinsparungen

Katrin Werner, MdB

Im Anschluss an die Frage von letzter Woche bezüglich des Zwangspoolings, haben wir diese Woche noch einmal nachgebohrt. Die Bundesregierung antwortete letzte Woche, dass durch das Zwangspooling "Einsparungen in geringem, nicht quantifizierbaren Umfang" denkbar sind. Daher wollten wir diese Woche wissen, warum das Recht auf Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen aufgrund von "Einsparungen in geringem, nicht quantifizierbaren Umfang" eingeschränkt wird. Eine Antwort blieb die Regierung schuldig. Sie verwies lediglich darauf, dass sie noch keine Erfahrungen mit der neugeordneten Eingliederungshilfe habe. Die Zahlen dazu, die offensichtlich den Regierungsparteien vorliegen, wollte die Bundesregierung nicht kommentieren.

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