Anfechtung der noch nicht bestätigten Beglaubigungsschreiben der Delegation der Russischen Föderation aus sachlichen Gründen

Katrin Werner, MdB

Einige der wichtigsten Beschlusspunkte aus dem Bericht:

Die Rolle und Beteiligung der Russischen Föderation am Konflikt in der Ostukraine sowie ihre fortdauernde widerrechtliche Annexion der Krim verstoßen gegen die Satzung des Europarates (SEV Nr. 1) sowie ihre mit dem Beitritt zum Europarat verbundenen Verpflichtungen, was das Engagement  der Russischen Föderation für die Grundsätze sowie ihre Pflichten als Mitglied des Europarates im Allgemeinen in Frage stellt.  

(…)

Die Versammlung fordert die russische Regierung nachdrücklich dazu auf,

-die widerrechtliche Annexion der Krim rückgängig zu machen;

-diese Todesfälle und Fälle von Verschwinden sowie die Anschuldigungen in Bezug auf Verstöße und Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei und in dieser Region agierende (para)militärische Kräfte umfassend und transparent zu untersuchen;

-alle paramilitärischen Kräfte in der Region aufzulösen;

-von  jedwedem Druck und allen Drohungen im Hinblick auf die Schließung unabhängiger Medienanstalten abzusehen und die Schließung des Senders der Krimtataren, ATR, rückgängig zu machen.

(…)

Die Versammlung ruft die russische Regierung dazu auf,

 

-Schikanen und Druck jeder Art auf krimtatarische Institutionen und Organisationen zu unterlassen;

-die Rückkehr von Mustafa Dschemilew und Refat Tschubarow auf die Krim sowie ihre Bewegungsfreiheit über die administrative Grenzlinie zu gestatten;

-alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die anhaltende Verfügbarkeit von Bildung in ukrainischer Sprache zu gewährleisten.

 

(…)

Die Versammlung verurteilt die Verletzung der territorialen Integrität und der Grenzen eines Mitgliedstaats des Europarates durch die Russische Föderation. Sie ruft die russische Regierung daher dazu auf, unverzüglich

-alle ihre Streitkräfte, einschließlich der verdeckten Kräfte, aus dem ukrainischen Staatsgebiet abzuziehen,

-davon abzusehen, Waffen an die aufständischen Kräfte zu liefern;

-glaubwürdige Maßnahmen zu ergreifen, um dem Zustrom russischer Freiwillige zum Konflikt in der Ostukraine ein Ende zu setzen;

-Änderungen am Strafgesetzbuch zu verabschieden, die die Beteiligung russischer Zivilisten an bewaffneten Konflikten im Ausland unter Strafe stellen, auch wenn sie für ihre Handlungen nicht entlohnt werden;

-alle russischen Bürger, die als „Freiwillige“ am bewaffneten Konflikt in der Ostukraine teilgenommen haben, mit der ganzen Strenge der russischen Gesetze strafrechtlich zu verfolgen;

-umfassend an den Ermittlungen über den Absturz des Flugs MH17 der Malaysian Airlines mitzuwirken;

-das Föderationsgesetz über die Verteidigung der Russischen Föderation in Einklang mit der Stellungnahme der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) zu diesem Gesetz zu bringen;

-die ständige ukrainisch/russische Kontrolle der gemeinsamen Staatsgrenze zu gewährleisten;

-unverzüglich alle Geiseln, Kriegsgefangenen und illegal inhaftierten Personen freizulassen.

(…)

Nach Ansicht der Versammlung wird keine Lösung für den Konflikt in der Ukraine ohne die volle Beteiligung und den entsprechenden politischen Willen der Russischen Föderation möglich sein. Die Versammlung muss daher einen konstruktiven Dialog mit der russischen Delegation zu dieser Frage sowie zur Einhaltung ihrer Pflichten und Verpflichtungen gegenüber dem Europarat aufrechterhalten. Sie betont jedoch, dass ein solcher Dialog nur stattfinden kann, wenn die russische Regierung bereit ist, sich in gutem Glauben und ohne Vorbedingungen an einem konstruktiven und offenen Dialog mit der Versammlung zu beteiligen, auch zu Fragen, bei denen die Ansichten der Versammlung und Russlands auseinander gehen.

(…)

 

Um den Dialog mit der Russischen Föderation zu fördern, beschließt die Versammlung einstweilen, die Beglaubigungsschreiben der russischen Delegation zu ratifizieren. Gleichzeitig beschließt die Versammlung, als klarer Ausdruck ihrer Verurteilung der anhaltenden schweren Verstöße gegen das Völkerrecht seitens der Russischen Föderation im Hinblick auf die Ukraine, einschließlich der Satzung des Europarats und von Russlands Beitrittsverpflichtungen gegenüber der Organisation, folgende Rechte der russischen Delegation für die Dauer der Sitzungsperiode 2015 der Versammlung auszusetzen:

-das Recht, als Berichterstatter ernannt zu werden;

-das Recht, einem Ad-hoc-Ausschuss für Wahlbeobachtung anzugehören;

-das Recht, die Versammlung in den Organen des Europarates sowie in externen Institutionen und Organisationen regelmäßig oder gelegentlich zu vertreten.

Zum vollständigen Dokument (Inoffizielle Übersetzung)